Grundbesitzer ausfindig machen?
Hallo miteinander,
ich benötige doch mal ein paar Ideen. Ich bin auf der Suche nach dem Besitzer eines Flurstückes, das meinem Grundstück vorgestellt ist. Ich habe quasi eine Notzuwegung, die auch nicht bebaut ist.
Es handelt sich um ein Grundstück, das gerade mal 40gm groß ist und nur die Einfahrt betrifft.
Ich habe nun einen Grundbuchauszug für das Grundstück, dort steht auch ein Name drin. Ich habe jetzt herausgefunden, dass der seit knapp 50 Jahren nicht mehr lebt. Es gibt aber keine weiteren Einträge im Grundbuch.
Des Weiteren habe ich mal beim zuständigen Amt für Grundbesitzabgaben nachgefragt, weil irgendwer muss ja die Steuern bezahlen. Dort bekomme ich aufgrund des Steuergeheimnisses keine Auskunft. Klar.
Das Notariat kann ja auch nur den Grundbuchauszug ziehen. Dort komme ich auch nicht weiter.
Hat noch irgendjemand eine Idee? Ich komme irgendwie nicht weiter.
Gruß Paule
2 Antworten
Für 40 qm kannst du Steueramt vergessen. Was willst du überhaupt? Die Fläche kaufen?
Als Idee könnte ich anbieten: wieder beim Katasteramt anrufen, ob unter dem Namen noch weiteres Eigentum vermerkt ist, anderer Ort, anderes Grundbuchblatt.
Weiter: du hast Geburts- und Sterbedaten und letzten Wohnsitz(Ort) Dann kann der Notar sich beim zuständigen Nachlassgericht erkundigen, ob es einen Erbschein gibt. Dann hast du wieder einen Punkt, an dem du weiter machen kannst. Du kannst es auch selbst versuchen.
Du kannst alle [Nachnamen] des Ortes im Telefonbuch googeln und dich erkundigen, ob es bekannte Verwandschaft ist. Vielleicht nicht gerade in einer Großstadt:-)
Für weitere Ideen benötige ich noch mehr Infos: seit wann steht dein Haus und seit wann ist es deine Zuwegung? Was sagen deine Bauakten: hatte der Eigentümer eine Dienstbarkeit oder eine Baulast genehmigt? Für die Einsicht ins Baulastenverzeichnis in fremdes Eigentum musst du bei dir klären, ob du zur Sicherstellung deiner Zuwegung selbst einsehen darfst oder nur ein Anwalt.
Das Grundbuchamt hat in der Grundakte die Anschrift des Eigentümers. Damit kannst du dich an das zuständige Einwohnermeldeamt wenden und nach dem Sterbedatum fragen. Damit fragst du bei Nachlassgericht, ob es Erben bzw. einen Erbschein gibt.