Kleingartenpachtvertrag nach Tod der Eltern, Übergang auf Tochter
Nach dem Tod der Mutter möchte die Tochter den Familienkleingarten ( im Verein, auf Pachtland) weiterführen. Der Vorstand verlangt eine kostenpflichtige Schätzung des Gartens zuzüglich zu den verlangten Änderungen ( Kürzung von Tannen usw.). Muss diese Schätzung sein, wenn der Garten im "Familienbestand´´ bleibt? Der Garten befindet sich in Niedersachsen. Die Tochter will Vereinsmitglieder werden. Welche zusätzlichen Kosten können noch kommen? An wen sollte man sich sicherheitshalber wenden?
2 Antworten
Hi,
§ 12 (BKleingG)
Beim Tod des Pächters wird in diesem Paragraphen lediglich dem Ehepartner eine Sonderstellung zwecks Fortsetzung des Pachtverhältnisses eingeräumt.
MfG
Ich glaube Pachtverträge enden generell mit dem Tod. Da gibt es nichts zu vererben. Somit bist Du ein neuer Pächter wie jeder andere auch.