Grundbuch/Grundschuld - Wie ist die Rangfolge?
Hallo!
Ich habe eine Frage zum Thema Grundbuch/Grundschuld bzw. Rangfolge der Grundschulden.
Beispiel:
In Abt. III steht am 1. Rang eine Grundschuld für die Commerzbank von EUR 100.000,00. (Eingetragen am 01.01.1985) An 2. Stelle stehen weitere EUR 30.000,00. (Eingetragen am 01.01.1985)
Von den EUR 30.000,00 werden am 01.01.1996 an Bank XYZ EUR 10.000,00 abgetreten. Die EUR 100.000,00 werden am 01.01.1999 an eine Volksbank abgetreten.
Sind die EUR 100.000,00 noch an 1. Rangstelle obwohl die Abtretung der EUR 10.000,00 zuerst durchgeführt wurde?
Würde mich über eine Rückmeldung freuen.
LG
3 Antworten
Ja, die Abtretung bezieht sich auf das eingetragene Recht. Das bedeutet, die jeweiligen Abtretungen teilen deren Ränge. Kompliziert werden kann es nur, wenn ein Grundpfandrecht geteilt und teilabgetreten wird.
Der Rang ist solange unverändert, bis eine Rangänderung für ein gesamtes Recht oder einen Teilbetrag bewilligt und eingetragen wird; für Teilabtretungen aus vorhandenen Rechten gilt die gleiche Rangfolge.
Aus Abtretnungen wie Teilabtretungen vorrangiger Rechte können sich bezogen auf folgende Rechte relative Rangverhältnisse ergeben, die Einfluß auf die Rangstelle bestehender Eintragungen haben.
Wir helfen hier aber nicht bei den Hausaufgaben - oder!?!
Ja klar, sonst hätten sie ja nicht die 1. Rang stelle =)
So klar scheint das aber nun doch wieder nicht zu sein, wie sonst erklärt sich, das die vorstehende Antwort nicht auf die in der Frage enthaltene Wirkung von Teilabtretungen und sich daraus evtl. ergebende relative Rangverhältnisse abhebt!?!