Grundbuch/Grundschuld - Wie ist die Rangfolge?

3 Antworten

Ja, die Abtretung bezieht sich auf das eingetragene Recht. Das bedeutet, die jeweiligen Abtretungen teilen deren Ränge. Kompliziert werden kann es nur, wenn ein Grundpfandrecht geteilt und teilabgetreten wird.

Der Rang ist solange unverändert, bis eine Rangänderung für ein gesamtes Recht oder einen Teilbetrag bewilligt und eingetragen wird; für Teilabtretungen aus vorhandenen Rechten gilt die gleiche Rangfolge.

Aus Abtretnungen wie Teilabtretungen vorrangiger Rechte können sich bezogen auf folgende Rechte relative Rangverhältnisse ergeben, die Einfluß auf die Rangstelle bestehender Eintragungen haben.

Wir helfen hier aber nicht bei den Hausaufgaben - oder!?!


Ja klar, sonst hätten sie ja nicht die 1. Rang stelle =)

schelm1  21.01.2016, 09:46

So klar scheint das aber nun doch wieder nicht zu sein, wie sonst erklärt sich, das die vorstehende Antwort nicht auf die in der Frage enthaltene Wirkung von Teilabtretungen und sich daraus evtl. ergebende relative Rangverhältnisse abhebt!?!