Hauskauf: Im Grundbuch sind noch Grundschulden vom Verkäufer eingetragen. Worauf muss man achten?

4 Antworten

Ok, dann werde ich die jetzigen Eigentümer bitten die Grundschulden vor dem Kauf löschen zu lassen, oder die Löschung als Kaufbedingung beim Notar zu vereinbaren. Ich glaube mich jetzt errinner zu können, dass beim Kauf meiner Wohnung die Abwicklung auch über ein Treuhandkonto lief. Kann sein das ich das damals über den Notar geregelt hatte.

Vielen Dank.

Du mußt einen Notar suchen, mit dem auch der Hausverkäufer einverstanden ist und ihm die Situation erklären. Der wird dann ein Treuhandkonto anlegen, auf das der Kaufpreis eingezahlt wird, davon müssen die Grundschulden abgelöst werdebn und nur die restliche Summe wird an den Verkäufer ausgezahlt. Diese Übwereinkunft sollte in jedem Fall schriftlich festgelegt werden und die Ablösung der Grundschulden vom Notar überwacht werden.

Ja, die Grundschulden müssen beim bzw. vor dem Verkauf gelöscht werden - lass das dringend vom Verkäufer machen, und unterschreib erst wenn du den Beleg aus dem Grundbuch hast, daß die weg sind!

Ich kenne niemanden, der ein Grundstück mit bestehender Grundschuld kaufen würde. Du kannst nie sicher sein, ob die nicht weiter besteht und du die 100000 nacher selbst zahlen mußt - Grundbuch hat einfach Vorrang vor Verträgen oder allem anderen. Was da drinsteht, gilt!

Also, der Verkäufer muss dir vor oder spätestens bei Vertragsunterzeichnung den aktualisierten Grundbucheintrag vorlegen, aus dem hervorgeht, daß die Grundschuld gelöscht wurde. Ansonsten kein Kauf!

Vor dem Verkauf müssen die Grundschulden gelöscht werden und zwar vom Verkäufer auf seine Kosten, eher solltest du keinen Kaufvertrag machen bzw. als Bedingung: Löschung der eingetragenen Grundschuld bis zum...und erst nach Erledigung wird der Kaufpreis von dir gezahlt.

Kann man alles im Notarvertrag festhalten.