Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden

7 Antworten

Beispiel aus einer Grundschuldbestellungsurkunde: „Die Grundschuld ist von heute ab mit jährlich 18 vom Hundert zu verzinsen. Die Zinsen sind jeweils am ersten Tag des folgenden Kalenderjahres nachträglich zu entrichten.“

Großes Fragezeichen "?" Was bedeutet das für Gläubiger (z.B. Bank) und Schuldner ?

Die 18 % die in der Urkunde stehen, haben nichts mit dem Zins aus dem Darlehnsvertrag zu tun.Man macht das zum großen Teil deshalb um nicht ändern zu müssen, wenn der Zins sich erhöht, oder wenn der Schuldner in Verzug kommt und Verzugszinsen zahlen muss. Dem Darlehnsgeber werden nur die Zinsen geschuldet, die im Kreditvertrag stehen.

Trotzdem tickt da eine Zeitbombe, die ab und zu mal einem den Hals gebrochen hat. Wer die Urkunde kauft, der kann aus dieser Grundschuldurkunde vollstrecken. zwar kann der Schuldner, dessen Grundstück belastet ist, ggf. Schadenersatz geltend machen, das kann aber lange dauern.

Du denkst nur eingleisig.

auch eine Privatperson kann doch ein Darehn geben udn sich über eine Hypothek, oder eine GRundschuld absichern lassen.

Stelle Dir einfach vor, Du wolltest bauen. DEin Onkel (ich würde Dir einen solchen gönnen), hat eine halbe Mio euro auf der Bank für die er 2 % Festgeldzinsen bekommt. Du sollst für die 200.000,- die Du brauchst 4 % an Deine Bank zahlen.

Ich einigt Euch so, er gibt Dir das Geld und ihr teilt Euch die Differenz udn Du zahlst 3 %. er hat 1 % mehr, Du sparst ein %. Er will natürlch abgesichert werden und bekommst eine Grundschuld, wie sie auch die Bank gewolt hätte.

Also muss er diese Zinsen die Du ahlst auch versteuern.

Excellente Antwort! - DH!

Komische Denkweise....
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Aha, dem Darlehensnehmer fließen also keine Zinsen zu. Soweit richtig. Der bezahlt die ja.
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Ist dir schon mal in den Sinn gekommen, dass die Zinszahlungen auch mal bei irgendwem ankommen? Oder dachtest du, die lösen sich irgendwie auf?
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Wenn ich dir also ein solches Darlehen gebe, dann....? Na?
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Und auch das Kreditinstitut hat die Zinseinnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 5, das hast du sicher schon erraten. Nur - die Einkunftsart ist wegen § 20(8) eine andere.

Ja, ich verstehe.

Der Unterschied ist halt, dass man normalerweise bei einen Bankkredit mit Grundschuld im Falle des Nachkommens der Zahlungspflicht die Kreditzinsen, z.B. 5 % zahlen muss und wenn das Institut z.B. wegen Zwangsversteigerung auf die Grundschuldsicherheit zurückgreift einen höheren Zins. Z.B. 18%, je nach Vereinbarung in der Grundschuldurkunde.

Nicht nur Kreditinstitute können Darlehen gewähren und als Absicherung eine Grundschuld zu ihren Gunsten eintragen lassen.

Das ist richtig, aber trotzdem fallen die Zinseinnahmen zunächst auch unter § 20 Abs. 1 Nr. 5. Das ist dir Zurechnungsregel. Absatz 8 regelt dann die Qualifizierung der Einkünfte.
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Das war leicht.

Das ist richtig, aber trotzdem fallen die Zinseinnahmen zunächst auch unter § 20 Abs. 1 Nr. 5. Das ist die Zurechnungsregel. Absatz 8 regelt dann die Qualifizierung der Einkünfte.
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Das war leicht.

@EnnoBecker

Kann es sein, dass du etwas nicht ganz verstanden hast?