greift Reiserücktrittversicherung bei Antritt einer Ausbildung?

1 Antwort

Eine Reiserücktrittsversicherung deckt das Risko eines Reiserücktritts aufgrund "außergewöhnlcher Umstände" an. Arbeitsplatzverlust ist ein "außergewöhnlicher Umstand", die Lehrstellenzusage jedoch nicht, sondern ein Glücksfall. Kündigen Sie so schnell wie möglich den Reisevertrag gemäß § 651j BGB, damit der Reieveranstlter noch viel Zeit hat, die Reiseplätze anderweitig zu verkaufen. Dadurch werden die Störnogebühren niedrig. Word-Volagen für Stornierung einer Reise finden Sie im Reiserechts-Register.de