greift Reiserücktrittversicherung bei Antritt einer Ausbildung?
Im Dezember 2013 habe wir für Oktober 2014 eine 14 tägige Türkeireise gebucht. Eine Reiserücktrittversicherung haben wir abgeschlossen. Jetzt hat sich unser Sohn entschlossen nach der 10 ten Klasse abzugehen und hat tatsächlich noch einen Ausbildungsplatz bekommen. So weit, so gut. Jedoch hat ein Anruf bei der Reiserücktrittversicherung für Ernüchterung gesorgt. Die wollen die Stornokosten nicht übernehmen da a: Eine Ausbildung kein Job ist und b: Die zur Zeit besuchte Schule weder eine unbefristete Stelle ist noch einer Arbeitslosigkeit entspricht. Hat die Versicherung recht, oder lohnt es evtl. zu klagen? Es geht um ca. 800 Euro!
1 Antwort
Eine Reiserücktrittsversicherung deckt das Risko eines Reiserücktritts aufgrund "außergewöhnlcher Umstände" an. Arbeitsplatzverlust ist ein "außergewöhnlicher Umstand", die Lehrstellenzusage jedoch nicht, sondern ein Glücksfall. Kündigen Sie so schnell wie möglich den Reisevertrag gemäß § 651j BGB, damit der Reieveranstlter noch viel Zeit hat, die Reiseplätze anderweitig zu verkaufen. Dadurch werden die Störnogebühren niedrig. Word-Volagen für Stornierung einer Reise finden Sie im Reiserechts-Register.de