Kennt sich jemand mit Reiserücktrittversicherung aus?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es reicht aus, wenn der Arzt bescheinigt, das du zum Reisebeginn nicht reisefähig bist (also der Arzt dringend davon abrät). Wenn deine Ärztin das ordentlich formuliert im Schadensformular, dann sehe ich diesbezüglich kein Problem. Allerdings verlangen die Versicherungen, das bei Erkrankungen sofort und unverzüglich storniert wird. Wenn du erst Wochen später nach dem Unfall storniert hast und die Stornierungskosten in dem Zeitraum gestiegen sind, dann weigern sich die Versicherungen oft, hier die Differenz zu zahlen und erstatten dir nur die Stornierungskosten vom Zeitpunkt des Unfalls.

ok, danke. Der Unfall ist schon etwas her, jedoch war nicht abzusehen wie sich das entwickelt. Zu diesem Zeitpunkt als dies war konnte man es noch nicht wissen. Bei mir zieht sich das nun. Ist das nun falsch?

@Stern772727

Das könnte ein Problem werden, besonders wenn die Versicherung eine Stornoberatung anbietet. Da soll man sich gleich nach einem Unfall/Erkrankung melden, wenn noch nicht ganz sicher ist, ob der Urlaub davon betroffen ist. Dann kann die Versicherung das ok geben, das man noch abwartet und nicht sofort storniert, ohne das man seine Ansprüche verliert.

@SlightlyAnnoyed

na das ist ja toll. Zu dem Zeitpunkt hätte ich nie gedacht, dass ich nicht reisen kann. Das heißt ich bekomme gar nichts erstattet?

@Stern772727

Nicht unbedingt, kommt darauf an, wie streng die Versicherung ist bzw. inwieweit die Stornierungskosten mittlerweile gestiegen sind. Storniere die Reise, fülle das Schadensformular aus und sende es an die Versicherung. Dann heißt es abwarten. Schön wäre es vielleicht auch, wenn der Arzt im Schadensformular einfließen lässt, das zum Zeitpunkt des Unfalles bei einer normalen Heilung nicht davon auszugehen war, das du jetzt noch Probleme damit hast.

@SlightlyAnnoyed

vielen lieben Dank dir! Es war in letzter Zeit so viel passiert so dass ich für manches gar keinen Kopf hatte. Danke noch mal für diesen guten wichtigen Hinweis und deine kompetenten Antworten.

Meiner Meinung nach muss die Versicherung zahlen....

Reiche die Unterlagen ein, mit einem Attest Deiner Ärztin.

ja das werde ich machen

@BEAFEE

Danke dir, ja ich weiß auch nicht warum ich da so skeptisch bin.

@Stern772727

Immer positiv denken und sich nicht ins Bockshorn jagen lassen !.-)

@BEAFEE

danke dir, ich bin gespannt

Also bei einer Reise-Rücktrittsversicherung ist in der Regel auch eine schwere Unfallverletzung abgesichert!

Einfach mal in deinem Versicherungsschein in der Leistungsbeschreibung nachlesen bzw. in den Versicherungsbedingungen.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du hattest einen Unfall und kannst deshalb nicht reisen.

Genau dafür ist die Versicherung da.

Hol Dir am besten auch schon eine Bestätigung vom Doc.

Gute Besserung noch!

Danke dir! Ja, das mache ich am Montag

Nicht notwendig. Eine Bescheinigung vom Doc wird so nicht anerkannt, den Weg kann man sich sparen. Schadensformular von der RRV anfordern, das muss der DOC dann ausfüllen.

@SlightlyAnnoyed

Das Schadensformular nehme ich natürlich mit. 😊

Wenn du eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen hast , dann ja .. ansonsten nicht

ja, habe ich daum geht es ja.