Reiserücktrittversicherung und Stornoentschädigungen?

5 Antworten

Eine Reiserücktrittsversicherung haftet nur, wenn die Reise aus einem der Gründe storniert wird, die im Vertrag genannt sind, z.B. unerwartete schwere Erkrankung, Todesfall,...

Stornierung wegen anderer Gründe, die nicht im Vertrag stehen, sind natürlich nicht versichert.

Danke, soweit war ich auch schon Infromiert... die Frage die mir dennoch offen bleibt ist die Frage "ob das Unternehmen eine Stornoentschädigung in Höhe von 40% verlangen darf?", da ich bereits 6 Monate vor Reiseantritt storniert habe.

im internet steht, dass es zeitlich gestaffelt ist und das es bis zu 31 Tagen vor reiseantritt maximal bei 20% stehen darf. :-)

Was steht denn im Reisevertrag zur Höhe der Stornogebühren?

Habt Ihr eine Pauschalreise gebucht, oder wurde diese für Euch zusammengestellt? Eine Reiserücktrittsversicherung tritt im allgemeinen dann ein, wenn die Reise aus gesundheitlichen Gründen nicht angetreten werden kann(was hier wohl nicht der Fall ist). Alles andere erfährst Du von der Versicherung und dem veranstaltenden Unternehmen.

es ist eine Pauschalreise, aber durch ein Unternehmen geplant. Allerdings wurden wir zur Zahlung gezwungen, ohne dass ein Hotel sowie Flüge und transfär feststanden. Das haben die alles erst im nachhinein bekannt gegeben und geplant.

jetzt sind wir in einem Hotel einquartiert worden, dass so auf der Internetseite gar nichg stand. Sonst hätten wir uns direkt mit händen und füßen dagegen gewährt...

Hallo,

hier ist meiner Ansicht nach keine Stornierung nötig sondern eine Anfechtung des Vertrages.

Bei einer Stornierung kündigt man einen gültigen Vertrag und muss daraus resultierend eine Schadensersatzleistung erbringen, die dem Anbieter den entstandenen Schaden ausgleicht.

Entsprechend einem Urteil des Bundesgerichtshofes ist eine pauschale Stornokostenregelung nicht wirksam, denn es geht einzig um die tatsächlich angefallenen Kosten.

An der Stelle ist die Frage, was es für eine Reise ist, um einzuschätzen, wie hoch die tatsächlich schon angefallenen Kosten sind.

Vor allem bei Flugpauschalreisen kann man regelmäßig davon ausgehen, dass zumindest die Kosten für den Flugpreis nicht bzw. nur geringfügig erstattbar sind, da die Veranstalter logischerweise den günstigsten Flug einkaufen und diese Tarife dann nicht stornierbar sind.

Nun aber zu meinem Punkt. Ihr seid Verbraucher und als solche durch den Gesetzgeber besonders geschützt. Ein Angebot, in dem quasi keine Leistung ersichtlich ist, halte ich wenigstens für fragwürdig, vermutlich aber sogar für nicht statthaft.

Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass beide Vertragsparteien übereinstimmende Willenserklärungen abgeben. Ob dies hier tatsächlich der Fall war, möchte ich stark anzweifeln. Ich halte es also zumindest für möglich, dass hier nie ein Vertrag zustande gekommen ist. Dazu müsste man aber das Plakat mal von einem Anwalt prüfen lassen.

Eine Rücktrittsversicherung bringt in diesem Fall mit Sicherheit nichts, da sie einfach nicht zuständig ist.

LG, Chris

In den AGB's der MANGO Tours steht unter Ziffer 4:

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

Flugreisen

  • Rücktritt bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 40 %

https://www.mango-tours.de/agb

Ob und wie du um diese AGB's herum kommst, wird schwierig.

Darf Mango-tours den Prozentsatz selbst festlegen, insofern es eigentlich gesetzlich geregelt ist mit den 20% stornokosten?

Dankeschön für deine Bemühungen Thake :-)

@Annamarieelju

Ich kenne mich in diesem Bereich zuwenig aus. Hier müsste dir ein Rechtsbeistand darlegen, wie dagegen vorgegangen werde kann.

Ich kann dir keine hieb- und stichfesten Nachweise liefern, dass Mango-Tours hier im Unrecht ist, aber folgendes:

Laut http://www.recht-im-tourismus.de/Tipps/Reiserecht/PRueckBer.html

"Die meisten Reiseveranstalter haben in Ihren AGB Klauseln, die die Höhe dieser Stornogebühren festlegen sollen. Nach dem Urteil des BGH vom 09.12.2014 zum Aktenzeichen X ZR 13/14 kann davon ausgegangen werden, dass diese Storno-Klauseln im Reisevertrag sämtlich unwirksam sein dürften, da Sie gegen den Grundsatz aus § 651 i BGB verstoßen."

Es gibt also ein Urteil des BGH, welches die abweichenden Stornokosten eines Reiseveranstalters als ungültig erklärte.

Auf jeden Fall lohnt es sich, diese Seite durchzulesen. Da in deinem Fall auch eine Buchungsbestätigung fehlt, frage ich mich, ob Stornokosten überhaupt anfallen können? Unter Umständen haben die noch gar nichts gebucht?

"hotel gefällt mir nicht" ist kein stornogrund.

lies einfach selbst deine versicherungspolice.. das kannst du.. ganz sicher!

Es ist das Problem, ich habe nie etwas derartiges erhalten, habe auch nie persönlich eine buchungsbestätigung erhalten, geschweige denn eine Bestätigung dass ich die Anzahlung bezahlt habe..

nun stehe ich im direkten kontakt und sie können mir auch keine Daten über derartiges zustellen, ich werde abgespeist mit den Worten „eine schriftliche stornierung reicht für die versicherung“. Dennoch hätte ich gerne eine schriftliche vorlage auf dem es schwarz auf weiß steht, dass ich eine reise antrete zu einem bestimmten datum, folgendem Hotel sowie über die Flüge (hin- und zurück „