Greift die Reiserücktrittsversicherung auch bei unerwarteter Urlaubssperre?

7 Antworten

Es handelt sich um einen (vermeidbaren) Vermögensschaden, den der Arbeitgeber zu verantworten und zu tragen hat!

Die/Eine Reiserücktrittsversicherung tritt natürlich NICHT ein und dafür gibt es auch keine Veranlassung!

Wenn der Urlaub vom Arbeitgeber bereits genehmigt wurde kann er diesen nicht so einfach widerrufen. Es gab da mal ein Urteil vom Arbeitsgericht in dem auch z.B. der Satz gefallen ist (sinngemäß wiedergegeben): Wenn ein Arbeitgeber einen Urlaub nach Genehmigung jederzeit wieder zurücknehmen könnte, müsste der Arbeitnehmer in ständiger "Angst" leben, seinen Urlaub abbrechen zu müssen. Das wäre nicht förderlich für Sinn und Zweck des Urlaubs, nämlich: Erholung.

Rede mit deinem Arbeitgeber, wenn er den Urlaub zurück haben will, soll er ihn euch in Form der Kosten für den Reiserücktritt "zurückkaufen".

Das muss der AG zahlen

DieFee23 
Fragesteller
 02.02.2016, 19:44

sprich, ich muss das mit meinem AG selbst klären oder macht die Versicherung das?

Kathy1601  02.02.2016, 19:45

Das klärst du glaub eher selbst kannst das auch über die Versicherung machen lassen dass du es zahlst dann die das einfordern und dir das überweisen

Wichtig ist daSS DER URLAUBSANTRAG DA IST ALS BEWEIS

ingwer16  02.02.2016, 19:50

....  Hoff es gibt eine SCHRIFTLICHE             Bewilligung ? - dann MUSS der AG zahlen .

DieFee23 
Fragesteller
 02.02.2016, 19:53
@ingwer16

na ich glaube schon, dass der uns das anstandslos zahlt, es war halt nur die Frage, ob die teure Versicherung für sowas aufgekommen wäre.....Ein Job ist ja nicht immer nur ein Job, sondern manchmal auch eine "Berufung" :) Aber trotzdem danke

Wenn du eine definitive Antwort haben möchtest, dann stelle diese Frage am Besten deiner Versicherung und stelle sie nicht in so ein Forum.

DieFee23 
Fragesteller
 02.02.2016, 19:43

genau das meinte ich.....spars dir doch einfach. btw. habe ich das schon getan, aber die geben mir vor morgen Mittag keine Antwort...

ingwer16  02.02.2016, 19:53

Der Pfeil nach oben war ein Versehen - sollte nach unten werden !
Ist dieses Forum nicht da um fragen zu stellen ?

Die Reiserücktrittsversicherung greift nur bei Krankheit eines Reisenden oder nahen Angehörigen. 

Da der Chef euren genehmigten Urlaub streicht, so muss er für den entstandenen Schaden aufkommen. 

So ohne weiteres kann der Chef das nicht machen, er braucht schon ne gute Begründung dafür. 

Die Kosten für die Reise ist von ihm zu erstatten.