Wer zahlt die Stornierung unserer Reise nach einem Autounfall?

6 Antworten

Eine Reise- Rücktritt Versicherung ersetzt den entstandenen Schaden für alle mitreisenden sofern ihr die Reise gemeinsam gebucht habt. Solltet ihr keine Abgeschlossen haben, schaut mal im kleingedruckten eurer Kreditkarten Verträge, die enthaltenen manchmal ausser einer Auslandsreise- Krankenversicherung auch eine Reiserücktritt-Versicherung.

Also solange ihr Haftpflichtversichert seid und am Unfall keine Schuld habt müsste die Stornierung von der Versicherung übernommen weden. Ob die Stornierung jedoch für alle 3 gilt bezweifel ich da die anderen ja gesund sind und die Reise reintheoretisch antreten könnten.. Ruft doch einfach mal bei eurer Versicherung an, die werden euch das dann genaustens erklären. Ansonsten schöner Urlaub falls es doch klappt ;-) 

Hi, unsere Versicherung bezahlt nichts . Wir waren ja auch nicht schuld . Haben da heute schon angefragt Lg

Was bitteschön soll die eigene Haftpflichtversicherung mit einem Vermögensschaden zu tun haben, den ein Dritter einem anderen dritten zugefügt hat? Die Haftpflicht Versicherung haftet für Schäden welche durch fahrlässigkeit oder grobe fahrlässigkeit einer versicherte Person einem fremden zugefügt hat und dafür haftpflichtig ist. Der Kreis der versicherten lässt sich auf keinen Fall auf den unfallgegner eines Freundes erweitern. Im übrigen ist ein Haftpflicht Schaden der mit einem versicherungspflichtigen Kfz verursacht wurde ein Betriebsstunden des Kfz mit dem er versucht wurde. Das bedeutet, in diesem Fall ist einzig und allein die Kfz - Haftpflichtversicherung des unfallverursachendem Fahrzeug involviert. Evtl. bestehende Reiserücktritt-Vrrsicherungen werden nach erbrachter Leistung ebenso versuchen besagte Kfz Haftpflicht Versicherung in Regress zu nehmen

Unsinn, nicht die eigene Haftpflichtversicherung ist hier zuständig sondern die gegnerische Kfz.-Haftpflichtversicherung.

Ihr Freund ist so zu stellen, wie er gestanden hätte, wenn der Schaden (Verkehrsunfall) ihm nicht zugefügt worden wäre. Er bekommt also auch die Reisekosten erstattet neben den anderen Ansprüchen. §823 BGB

Wenn Sie mit ihm gemeinsam gebucht haben, er also ein Teil des geplanten Urlaubs war,muss der Schadenverursacher auch Ihre Kosten übernehmen. Da ist jedoch die Rspr. nicht einheitlich. Die oberen Gerichte, wie das OLG München und OLG Hamburg bejahen das, das AG Neuss, LG Düsseldorf (OLG Düsseldorf hätte das Urteil des LG kassiert. wenn nicht die Parteien einen Vergleich geschlossen hätten) und LG Essen verneinen es.

Es kommt also auf den genauen Sachverhalt an. Aber den kennen Sie ja.

Können wir den entstandenen Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen ?

ja natürlich

Wie die Ansprüche der Mitreisenden ausgehen ist jedoch vom Einzelfall und Gericht abhängig.

Auf jeden Fall solltet ihr für die Geltendmachung eurer gesamten Schadensersatzansprüche einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen.

 Können wir den entstandenen Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen ?

Nein - dies ist nicht möglich!

Aber vielleicht wurde ja eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, die dann die Kosten übernimmt.

Gruß Apolon

Wir waren heute beim Anwalt . Das geht wohl :)

Ergänzung:

Wenn eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wurde und ein Teil der Kosten zu zahlen wäre, wegen dem Unfall, dann übernimmt dies die gegnerische Versicherung.

Ansonsten - speziell mal diesen Link aufmerksam druchlesen:

http://www.rajahn.de/2.html