Wer zahlt die Stornierung unserer Reise nach einem Autounfall?
Hallo , Heute Morgen hatte mein Freund einen Verkehrsunfall den er nicht schuld war . Jetzt sieht es so aus das mein Freund nicht fliegen kann und der Arzt ihn auch fluguntauglich schreiben wird . Das heißt für uns den geplanten Urlaub ( Samstag ) zu stornieren . Können wir den entstandenen Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen ?
Und wenn ja , nur für meinen Freund oder für uns 3? ( Familie )
6 Antworten
Eine Reise- Rücktritt Versicherung ersetzt den entstandenen Schaden für alle mitreisenden sofern ihr die Reise gemeinsam gebucht habt. Solltet ihr keine Abgeschlossen haben, schaut mal im kleingedruckten eurer Kreditkarten Verträge, die enthaltenen manchmal ausser einer Auslandsreise- Krankenversicherung auch eine Reiserücktritt-Versicherung.
Also solange ihr Haftpflichtversichert seid und am Unfall keine Schuld habt müsste die Stornierung von der Versicherung übernommen weden. Ob die Stornierung jedoch für alle 3 gilt bezweifel ich da die anderen ja gesund sind und die Reise reintheoretisch antreten könnten.. Ruft doch einfach mal bei eurer Versicherung an, die werden euch das dann genaustens erklären. Ansonsten schöner Urlaub falls es doch klappt ;-)
Ihr Freund ist so zu stellen, wie er gestanden hätte, wenn der Schaden (Verkehrsunfall) ihm nicht zugefügt worden wäre. Er bekommt also auch die Reisekosten erstattet neben den anderen Ansprüchen. §823 BGB
Wenn Sie mit ihm gemeinsam gebucht haben, er also ein Teil des geplanten Urlaubs war,muss der Schadenverursacher auch Ihre Kosten übernehmen. Da ist jedoch die Rspr. nicht einheitlich. Die oberen Gerichte, wie das OLG München und OLG Hamburg bejahen das, das AG Neuss, LG Düsseldorf (OLG Düsseldorf hätte das Urteil des LG kassiert. wenn nicht die Parteien einen Vergleich geschlossen hätten) und LG Essen verneinen es.
Es kommt also auf den genauen Sachverhalt an. Aber den kennen Sie ja.
Können wir den entstandenen Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen ?
ja natürlich
Wie die Ansprüche der Mitreisenden ausgehen ist jedoch vom Einzelfall und Gericht abhängig.
Auf jeden Fall solltet ihr für die Geltendmachung eurer gesamten Schadensersatzansprüche einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen.
Können wir den entstandenen Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen ?
Nein - dies ist nicht möglich!
Aber vielleicht wurde ja eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, die dann die Kosten übernimmt.
Gruß Apolon