Greift die Haftpflichtversicherung bei Sachbeschädigung auf einer Wiese?

7 Antworten

Nö da es mutwillige Beschädigung war. Ich würde aber deinerseits einen Gutachter entschalten das er dich nicht über den Tisch zieht. Ich kann mir nicht vorstellen das Schäden an einer Wiese sonderlich viel kosten. Zumal wenn du sagst er ist ein Bauer ist das vllt ein Feld und er pflügt es sowieso um.

Das ist Vorsatz bzw. grob fahrlässig. Da zahlst nur Du und keine Versicherung.

Für vorsätzlich verursachte Schäden haftet die Versicherung regelmäßig nicht.

Wohl nicht. Das habt ihr ja (bedingt)vorsätzlich gemacht. Das zahlt dann keine Haftpflichtversicherung. Euch hat wahrscheinlich nicht groß interessiert was dabei für einen schaden angerichtet wird.

Vielleicht kann man sich noch auf grobe Fahrlässigkeit einigen, da der schaden ja nicht beabsichtigt war. Je nach dem wie viel Dummheit die Versicherung euch zutraut. Das ist in manchen Versicherungen mit drin In vielen aber nicht.

Ich würde als Versicherung de vertrag aber nach dieser Schadens Meldung (egal ob gezahlt werden muss oder nicht) anschließend kündigen.

Das wird keine Versicherung zahlen. Ihr habt es ja mutwillig gemacht.

Ihr könnt dem Bauern ja anbieten bei der Beseitigung der Schäden aktiv zu helfen.