Vandalismus? Hilfe?

3 Antworten

Zunächst einmal, ja die private Haftpflichtversicherung deiner Eltern übernimmt die Schadensersatzpflicht für dich. Allerdings nur, wenn der Schaden dem geschädigten (also der Schule) umgehend mitgeteilt wird (bevor es zu einer Strafanzeige kommt) und der Versicherung umgehend Schadenshergang und Adresse mit Telefonnummer an die Versicherung gesendet wird. Nach ergangener Strafanzeige entfällt der Versicherungsschutz wegen Ausübung einer Straftat. Deshalb gleich um 8:00 das Schulbüro, den Hausmeister oder das Ordnungsamt informieren und deine Adresse mit Telefonnummer hinterlegen

Wenn du für den Schaden haftpflichtig gemacht wirst, bekommst du ja eine Rechnung. Diese reichen deine Eltern dann mit einer Schadensmeldung an ihre Haftpflichtversicherung ein.

Eine Anzeige hättest du nur zu befürchten, wenn du die Lampe absichtlich kaputt gemacht hättest.

Wenns aus Versehen war, wars ja schonmal kein Vandalismus. Einfach chillen.

aber wer haftet da?

@Spextorw

§823 BGB, wer einem anderen widerrechtlich einen Schaden zufügt ist zum Schadensersatz verpflichtet.

@Spextorw

Du haftest.

Aber wenn deine Eltern versichert sind, bist du da eingeschlossen.