Erfahrung mit Sachbeschädigungsklage durch Deutsche Bahn

5 Antworten

Die Bahn wird nachweisen, dass der Schaden nur vorsätzlich herbeigeführt werden konnte. Dies ist durch eine Rekonstruktion des von Dir behaupteten Schadenhergangs leicht möglich. In der Folge wirst Du : 1. den Schaden ersetzen müssen, und 2. keine Deckung durch Deine Privathaftpflichtversicherung erhalten. Vermutlich wird die Bundespolizei auch eine Anzeige wegen Sachbeschädigung fertigen.

Das kann RICHTIG teuer werden.

Ein zufälliges Abrutschen wird wohl kaum das Sicherheitsglas einer Zugtür beschädigen.

Da ist kaum mit einem Einstehen, der Haftpflichtversicherung zu rechnen. Die Suppe wirst du wohl alleine auslöffeln müssen.

Setz Dich als Erstes mit Deiner Versicherung in Verbindung und erkläre die Sachlage. Hast Du Dich verletzt? Wenn ja, gibt es ein ärzrtliches Attest? Wenn die Versicherung Dir rät, anwaltlichen Rat einzuholen, mach das. Evlt. stellt Dir sogar die Versicherung einen, das musst nachfragen. Denn so wie sich die Geschichte liest, werden ansonsten noch gewaltige Kosten auf Dich zukommen. (Abkoppeln des Waggons etc.) - da würde ich an Deiner Stelle schnellstens handeln. Ärger wird es wohl auf jeden Fall geben. Ferner ist vorsätzliche Sachbeschädigung strafbar. Und die machen bestimmt eine Anzeige, ergo schnelles Handeln ist notwendig.

BijanK 
Fragesteller
 02.07.2013, 11:43

Hallo Ravensoul52, mit der Versicherung habe natürlich gleich telefoniert. Die DB hat eine Dokumentation angekündigt, die ich per Post erhalten werde. Laut Versicherung soll ich diese abwarten.

Hinsichtlich der Kosten wird es wohl nicht ganz so dramatisch, da der Wagen nur abgesperrt, nicht abgekoppelt wurde. Die Verspätung belief sich auf gerade mal 8 Minuten.

Und vorsätzlich war das ja nun keinesfalls – nach meinem Verständnis muss Vorsätzlichkeit durch den Kläger nachgewiesen werden, was mir in diesem Fall unmöglich scheint, da es m.W. keine Zeugen gibt.

Danke trotzdem.

du hast einen schaden verursacht, für den du aufkommen musst.. so ist das nun einmal.

Vorsatz sehe ich nach deiner Schilderung nicht, also der Haftpflicht den Schaden melden. Die sollen selbst ein Gutachten anfertigen.