Sachbeschädigung in der Schule ....:

12 Antworten

Zahlt es also die Versicherung oder kann ich den Schaden (650€) abstreiten?

Fahrlässig....du schmeißt irgendwelche Sachen aus 5m Entfernung und das soll "Fahrlässigkeit" sein?

"Damit Fahrlässigkeit überhaupt vorliegen kann, bedarf es der Vermeidbarkeit, der Voraussehbarkeit des (...) Handelns und der sich daraus ergebenden Folge.Darüber hinaus muss ein alternatives Verhalten in der jeweiligen Situation zumutbar sein."

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ssigkeit

Und wenn du Gegenstände umher wirfst,dann musst du mit Sachschaden rechnen,du hättest es vermeiden können und da auch der Stab und die Ablage hätte zu Bruch gehen können war die Folge auch absehbar.Und du hättest auch aufstehen können und den Stab einfach hinlegen.

Du kannst deine Versicherung ja mal nett fragen,aber so leicht wird das nichts.Bei Fahrlässigkeit zahlen die auch nicht.

Ich denke, das wird die Haftpflichtversicherung deiner Eltern bezahlen. Es kommt aber wohl auch darauf an, wie alt du bist und wie du den "Unfallhergang" beschreibst.

Leuteich war damals 15. das ist bereits 6 Monate her. Ja so win Tafelstoc wiegt vielleicht 100 Gramm und ist ca. 1cm an ser Spitze dick. Ich bin zwar ziemlich breit aber feste geworfen habe ich ganz und garnicht da ich nicht über die schulter geworfen habe sondern mit beiden händen aus der hüfte um wie gesagt die Ablage zu treffen. Ich werde mich mal mit der Versicherung in Kontat setzen.

Jetzt nochmal einen Anhang zu meiner Frage:

Als 15 jähriger in der 9. Klasse darf ma sich in der Stundenpause wigentlich garnicht im Schulgebäude ohne Aufsicht aufhalten. Es ga keine Aufsicht auf unserer Etage! Ist es somit nicht irgendwie möglich die Schuld der Schule in die Schuhe zu schieben?

Das ist mutwillige Sachbeschädigung. Dafür zahlt keine Versicherung. Du hast einen Schaden billigend in Kauf genommen. Also bedingter Vorsatz

Diese Aussage solltest du bitte mal belegen, Du vermutest das er den Schaden billigend in kauf genommen hat aber das würde ich an seiner Stelle bestreiten und damit könnte er vor Gericht durchaus Erfolg haben. Er ist sicherlich Schadensersatzpflicht und Fahrlässigkeit und sogar grobe Fahrlässigkeit könnte man ihm vorwerfen aber eine strafrechtlich relevante Sachbeschädigung setzt voraus das man ihm Vorsatz oder zumindest bedingten Vorsatz nachweisen kann und das könnte verdammt schwierig werden. IN meinen Augen kann man dem Fragesteller Dummheit unterstellen das war es dann aber auch schon.

Bitte mal nachlesen was fahrlässig bedeutet. Es bedeute das ich ohne es zu beabsichtigen eine Schaden verursacht habe, genau das ist hier gegeben es mag grobe Fahrlässigkeit gewesen sein aber es war keine vorsätzlicher Tat. Zum vorsatz gehört zwingen die absicht eine Schaden zu verursachen. Die Privathaftpflicht springt in der Regel auch bei grober Fahrlässigkeit ein, Im eigene Interesse sollte man bei der Privathaftpflicht darauf achten das auch grobe Fahrlässigkeit versichert ist,