Gleitzeit und Feiertage?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du könntest ja theoretisch nur an den Feiertagen arbeiten :-)

Nein! Das wird nicht so funktionieren. Da Du keine festen Tage hast könnte der Betrieb Dich auch ausserhalb der Feiertage einteilen. Da er aber nicht einteilt und das Ganze Dir überlässt solltest Du mit dem Betrieb reden.

Gemeinsam wird eine Lösung zu finden sein. Dein Vorschlag in der Frage ist also gar nicht so verkehrt, wenn der Betrieb denn mitmacht.

Ansonsten wirst Du schauen müssen wie Du im letzten Vierteljahr Do+Fr gearbeitet hast. Das wäre der gesetzliche Anspruch.

den Anspruch hat jeder, der REGELMÄßIG an diesen Tagen (z.b. Do, Fr und Sa) arbeitet. Jeder der diese Tage immer bzw. meistens frei hat, hat deshalb auch keinen Anspruch. Leider ist regelmäßig nicht klar definiert. Bei und gilt die 50% Regel

Gesetzliche Feiertage sind den Sonntagen gleichgestellt!