Urlaubsanspruch bei 30 Stunden

7 Antworten

Mindesturlaubsanspruch sind 4 Wochen pro Kalenderjahr lt. Bundesurlaubsgesetz.

Umgerechnet von der Werjtage-Regelung (bei einer 6-Tage-Woche) wären das 20 Tage pro Kalnederjahr.

Da im BUrlG mit Werktagen gerechnet wird, muss man es auf die Tage pro Woche, die man arbeitet, umrechnen.

Gesetzliche Grundlage siehe http://www.buzer.de/gesetz/3512/a49769.htm

6-Tage-Woche = 24 (Werk-)Tage

5-Tage-Woche = 20 (Werk-)Tage

@bitmap

Oh oh..für manch Einen wohl ein sehr schwer zu begreifendes Problem obwohl ja von Dir auch oft genug schon beschrieben!!

Das Problem, dass der Arbeitsvertrag in der Hinsicht dann ungültig ist.

Der Urlaub muss nach dem Nachweissgesetz im Arbeitsvertrag eingetragen sein.

Einer Vollzeitkraft (was auch schon bei 30 Stunden die Woche der Fall ist) sind mindestens 24 Arbeitstage im Jahr. Ein mehr ist jederzeit möglich.

Vielleicht sollten die beiden einen neuen Arbeitsvertrag abschließen nach dem Nachweisgesetz. Das muss übrigens jeder ARBEITGEBER machen. Nach spätestens 30 Tagen ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag mit entsprechenden Inhalten Pflicht.

''Einer Vollzeitkraft (was auch schon bei 30 Stunden die Woche der Fall ist) sind mindestens 24 Arbeitstage im Jahr.''

  • Der Urlaubsanspruch richtet sich nicht nach den gearbeiteten Stunden, sondern nach den gearbeiteten Tagen pro Woche. Und 24 Werktage stehen einem Arbeitnehmer zu, wenn er 6 Tage pro Woche arbeitet. Wenn er nur 5 Tage arbeitet (pro Woche) wird das umgerechnet. Im Endeffekt kommt auch der 5-Tage-pro-Woche-Arbeitnehmer auf die gleiche Urlaubslänge, da er für 4 Wochen ja nicht 6, sondern nur 5 Tage Urlaub pro Woche nehmen muss.
@bitmap

Ich hatte mit meiner 30 Stundenwoche ( 5 Tage ) genau 30 Tage Urlaub im Jahr. Ist halt von Betrieb zu Betrieb verschieden, die einen halten sich am gesetzlichen Minimum und andere sind halt großzügiger.

Gesetzlicher Mindesturlaub bei einer Vollzeitkraft sind 24 Tage, das rechne einfach runter auf die 30 Stunden, dann weißt du wieviel Urlaubsanspruch vorhanden ist. Ich wundere mich nur wie man so einen wichtigen Passus nicht vertraglich vereinbaren kann. Ist sehr ungewöhnlich.

Die Stunden nützen nichts, da es darauf ankommt an wie vielen Tagen pro Woche gearbeitet wird.

Man kann ja z.B. auch die 30 Stunden/Woche an 3 Tagen abarbeiten. Dann bräuchte man aber für 1 Woche Urlaub nur 3 Tage und nicht wie bei 5-Tage-Woche 5 Tage.

genauso viel wie einer der Vollzeit arbeitet, wie viel das in seinem Betrieb ist, müsste er selber wissen, die einen geben 24 Tage im Jahr, die anderen 30 Tage.

Wenn er z. B. 24 Tage Urlaub im Arbeitsvertrag stehen hat, dann bekommt er auch 24 Tage Urlaub..die gearbeiteten Stunden pro Tag spielen absolut keine Rolle