Glasauge + Führerschein! Gibt es Einschränkungen?

4 Antworten

Ein früherer Kollege von mir hatte ein Glasauge. Wenn er es nicht irgendwann einmal verraten hätte, wir wären nie drauf gekommen. Er ist ganz normal ohne Einschränkungen privat und geschäftlich gefahren. Allerdings fuhr er etwas langsamer als normal. Wovon ich da schreibe, ist über 30 Jahre her, vielleicht gelten heute andere Bestimmungen, könnte ja sein.

ich hatte auch einmal einen mit nem Glasauge in meiner ehemaligen Fahrschule, und der musste sogar zur MPU (Idiotentest) nach Kiel

Einäugigkeit führt zu Untauglichkeit für die höheren Führerscheinklassen ab C, Ausnahmen gibt es nur für eine bestimmte Gruppe von Führerschein-"Altinhabern". Für die Klasse B ist Einäugigkeit zulässig, wenn durch augenärztliches Gutachten festgestellt wurde, dass das Sehvermögen  des verbleibenden Auges den Mindestanforderungen entspricht. Sehvermögen ist nicht gleich Sehschärfe. Auch Farbwahrnehmungsfähigkeit, Dämmerungssehen, Blendungsempfindlichkeit und Gesichtsfeld kommen auf den Prüfstand. Wenn ein "Sehtester" nicht bemerkt, dass er einen Glasaugenträger vor sich hat, sollte er sich ernsthaft Gedanken über seine berufliche Eignung machen. Derartige Fälle hat es in der Vergangenheit aber  immer  wieder gegeben; daher ist jetzt für alle Bewerber und Inhaber der höheren Führerscheinklassen ein augenärztliches Gutachten Pflicht - Gottseidank. 

Soweit ich das verstanden habe, ist ein augenärztliches Gutachten notwendig. http://www.fahrprofi.de/main/schein/ausbildg/ausbildg1.htmlhtm

Der Witz ist: Er hat bereits den Sehtest gemacht und dabei 100%ige Sehstärke attestiert bekommen. Es ist wohl so, dass die Einschränkung des räumlichen Sehens sowie die Einschränkung des Blickfeldes nicht geprüft wird.

@battlestar

Dann müssen sie bei dem Sehtest gepennt haben, da er mit dem Glasauge ja offensichtlich nichts erkennen konnte.