Gilt ein oranges Schild zur Straßenreinigung als Halteverbot?
Ich bin gerade umgezogen. In der neuen Stadt gibt es überall orange Schilder mit Zeitangaben zur Stadtreinigung.
Darüber ist jedoch weder ein Halte- noch ein Parkverbotsschild.
Gelten diese Schilder trotzdem als Halteverbot oder nur als Empfehlung?
2 Antworten
Das ist ein Hinweis, daß man in den besagten Zeiten die Straße freihalten sollte, damit die Stadtreinigung ungehindert arbeiten kann, also ein indirektes Halte-bzw Parkverbot.
Abgesehen davon können diese Reinigungsfahrzeuge breiter sein, als ein normales Auto und sie haben ist das Lenkrad auf der anderen Seite.
Also noch ein Hinweis, daß abgestellte Fahrzeuge evtl beschädigt werden könnten.
Natürlich ist es kein Verbot, nur wenn ich weiß dass die Straßenkehrmaschine kommt, fahre ich weg. Erstens kann es zu Beschädigungen durch kleine Steinchen kommen, wobei man erst nachweisen muss, dass das vom Kehren kommt und zweitens wird das Fahrzeug dadurch auch nicht sauber, da der Dreck von der Straße doch etwas hochspritzt.
kommt auf's gleiche raus, ob Empfehlung oder Hinweis...
Ein derartiges Schild ist nicht in den Anlagen zur StVO enthalten. Da das Schild somit kein amtliches Verkehrszeichen ist, kann es nur eine Empfehlung sein.
Wenn kein ausdrückliches Haltverbot gemäß StVO ausgeschildet ist, ist das aber trotzdem nur als Empfehlung zu sehen