Tempolimit bei Nässe, wann wird dieses aufgehoben?

6 Antworten

"Ist ein Aufhebungszeichen nicht vorhanden und ist auch die Länge der Verbotsstrecke nicht auf einem Zusatzschild angegeben, so gilt nach § 41 Nr. 7 StVO: "Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht".

Nach geltender Rechtsprechung endet eine angezeigte Gefahr nicht unmittelbar (!!!) hinter einer Gefahrstelle/-strecke. Selbst wenn sich aus der Örtlichkeit subjektiv sicher ergibt, dass die Gefahr nicht mehr besteht, hat der Fahrzeugführer noch auf ein etwaiges Aufhebungszeichen zu achten. Erst beim Ausbleiben des Aufhebungszeichens nach angemessener Wegstrecke hinter der angezeigten Gefahr gilt die Örtlichkeit als "zweifelsfrei" (!) ungefährlich."

normalerweise sollte also ein aufhebungsschild kommen, ob das 80er aufhebungsschild als stärkere begrenzung die 100er zone mitbeendet weiß ich allerdings nicht sicher, kann man so und so auslegen

Alles richtig, aber was hat ein Gefahrzeichen (ein rotes Dreieck) hier mit der Frage mit dem Zusatzzeichen "bei Nässe" zu tun ?

ob das 80er aufhebungsschild als stärkere begrenzung die 100er zone mitbeendet weiß ich allerdings nicht sicher, kann man so und so auslegen

Kann man nicht so oder so auslegen, ist eindeutig geregelt.
Zeichen 278 bedeutet "Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit"

@Leon97531

heißt also dass mit dem ende80 auch ende100 gilt? hab nämlich schon oft genug stellen gesehen wo zb ortsausgang direkt eine 70 steht, dann ne 50 dann 30 mit achtung kurve rechts, dann 100m nach der kurve 50ende und dann erst 1km weiter 70 ende

dann wäre ja die 70 ende total sinnlos, deinem post zu folge, warum macht man es dann?

@MajStealth

heißt also dass mit dem ende80 auch ende100 gilt?

Tempo 100 gilt seit dem Schild Tempo 80 nicht mehr !

Zeichen 278 hebt die Geschwindigkeitsbechränkung auf.

@MajStealth

dann wäre ja die 70 ende total sinnlos,

Ja ist es.

deinem post zu folge, warum macht man es dann?

Das musst du die dort zuständige Behörde mal fragen,

Das ist wohl tatsächlich nicht in der StVO geregelt (ich habe jedenfalls ncihts gefunden), sondern musste erst durch ein BGH-Urteil geklärt werden (Hervorhebung von mir:

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beginnt am Verkehrszeichen (wenn nicht durch Zusatzzeichen ein anderer Beginn angezeigt wird) und endet mit deren Aufhebung oder durch ein neues Zeichen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit. (BGH(Z) VM 73,4).

Somit endete die Begrenzung auf 100 km/h schon an dem 80-er-Schild.

Schild 100 bei Nässe es gilt 100 bei Nässe, nach 100 m Schild 80 bei Nässe es gilt 80 bei Nässe, und es gilt nicht mehr 100 bei Nässe diese Begrenzung ist nun bedeutungslos.
Dies wird gemacht da vorher unbegrenzt war, und den Fahrern die Möglichkeit gegeben wird von hohen Tempo Schrittweise bis auf 80 km/h zu verzögern.

Bei Ende 80 Schild gilt entsprechend wieder unbegrenzt.

Wenn es regnet, dann löst das schild NUR die Tempo 80-Zone auf. Du darfst dann max. 100 fahren. Wenn beide aufgehoben werden würden wäre das selbe Schild da. Aber ohne eine Zahl.

Wenn es regnet, dann löst das schild NUR die Tempo 80-Zone auf. Du darfst dann max. 100 fahren.

Bei dem Schild wird das Tempolimit aufgehoben, das vorherige Tempo 100 Schild hat seit dem Tempo 80 Schild keine Bedeutung mehr.

Wenn beide aufgehoben werden würden wäre das selbe Schild da. Aber ohne eine Zahl.

Dieses Schild hebt alle Streckenverbote auf, neben der Geschwindigkeit auch Überholverbote.

Mach doch einen Führerschein, dann lernst du das. Es muß immer mit angepasster Geschwindigkeit gefahren werden, selbst wenn Schilder die Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben.