Gültigkeit selbstgemachte Verkehrsschilder

9 Antworten

Wem gehört der Parkplatz? Der Öffentlichkeit - dann kannst Du die Schilder als "Werberschilder" sehen.

Ist der Parkplatz privat und der Eigentümer stellt ein Schild "hier nur YX" solltest Du Dich schon daran halten. Auch kann der Eigentümer einen Parkplatz vermietet haben und der Mieter stellt sich ein Schid auf "hier nur ich" - solltest Du Dich schon daran halten.

Keine Sache der Höflichkeit - Der Mieter zahlt dafür und hat ein Recht auf die Nutzung - nicht Du.

Bei "hier gilt die StVO" geht es mehr darum - rechts vor links - und so weiter.

archilles66  05.09.2012, 08:32
Wem gehört der Parkplatz?

Das ist eher 2. Rangig - wichtiger ist es ob die Schilder von der Straßenverkehrsbehörde beauftragt wurden...

Selbstgemachte Schilder gelten nie. Während es bei den hier gilt die StVO"-Schildern auf Parkplätzen u.ä. noch eine Grauzone geben kann, wird's strafbar, wenn jemand z.B. ein Geschwindigkeitsbegrenzungs- oder Überholerbot-Schild im öffentlichen Verkehrsraum, also im Straßenverkehr anbringt. Auch das Umstellen oder Umdrehen von Verkehrszeichen "is nich". Da kann der Tatvorwurf bis hin zu "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" reichen, wenn der Täter festgestellt werden kann.

Also, der Parkplatz ist für jedermann zugänglich und somit gelten "private Schilder" natürlich nicht. Wenn ich dort besoffen fahre, bin ich ja auch meinen Lappen los, wenn denn ein lieber Nachbar mich meldet. Auf irgendwelche Beschilderung wird keine Rücksicht genommen. Alles eigentlich ganz einfach.

Im öffentlichen Verkehrsraum (dazu gehören z.B. auch Supermarktparkplätze, auch wenn sie Privateigentum sind) musst du dich an die StVO halten. Das Schild "Hier gilt die StVO" ist lediglich eine freundliche Erinnerung des Eigentümers, denn die StVO gilt auch ohne dieses Schild. Hingegen gelten selbstgebastelte Schilder im öffentlichen Verkehrsraum nicht.

Im tatsächlich privaten Verkehrsraum, also auf Grundstücken, die gegenüber dem öffentlichen Verkehr abgegrenzt sind (Zaun, Schranke) und auf denen daher kein öffentlicher Verkehr stattfindet, gilt nicht die StVO, sondern der Wille des Nutzungsberechtigten (Besitzer, Eigentümer). Ein Beispiel für solch ein Grundstück ist etwa ein Betriebsgelände. Sofern der Nutzungsberechtigte seinen Willen etwa mit einem selbstgebastelten Schild hinreichend klar ausdrückt, solltest du ihn befolgen, da du sonst damit zu rechnen hast, dass er geeignete Maßnahmen gegen dich ergreift. So kann er dich z.B. des Geländes verweisen (was er allerdings ohnehin jederzeit und ohne Begründung tun kann).

archilles66  05.09.2012, 08:33

Yeep, gut erklärt...

Die normale StVO sagt dir doch, dass auch auf dem Parkplatz die StVO gilt. Das Schild darfst du dann als Erinnerung empfinden. Die Rechtsgültigkeit hat die normale StVO, die aber hier nicht im WIederspruch zur gebastelten Erinnerung steht.

Dagegen verstoßen kannst du also nicht. Könntest du nur, wenn dort etwas stehen würde, was der StVo wiederspricht.