Gibts das jahr auf probe,wenn man zusammenziehen möchte?

8 Antworten

das kommt ganz drauf an ob er der vater ist. sobald man ein gemeinsames kind hat gibt dieses jahr zur probe nicht. nur wenn er nicht der vater ist werdet ihr erst nach einem jahr zu einer bg.

Ja, grundsätzlich gibt es das. Nachzulesen in § 7 Abs. 3a SGB II:

(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner 1.länger als ein Jahr zusammenleben, 2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, 3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder 4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Volker13  20.05.2010, 11:43

Top-Antwort! D.H.

Morrigan123  20.05.2010, 11:44

Du kannst also mit ihm zusammen ziehen aber erstmit erreichen des ersten jahres musst du dem Amt sagen das ihr jetzt FEST zusammen zieht,

bargi46  20.05.2010, 11:45

Kommt das auch zum Tragen,wenn sie Hartz4 bekommt?

skyfly71  20.05.2010, 11:48
@bargi46

Das SGB II ist das Gesetz, das Hartz IV regelt.

jockl  20.05.2010, 11:50
@bargi46

Normal ja, dennoch könnte das ein Streitfall für das Sozialgericht werden, falls ein, naja, Bearbeiter der ARGE oder Jobcenter unzureichend "schlau" ist. Trotzdem DH für skyfly

Gelehrter  20.05.2010, 13:01

Das ist mir auch neu.Gut das man hier immer was dazu lernen kann.

Bei mir waren es zwei Jahre auf Probe allerdings unter etwas anderen persönlichen wie finanziellen Voraussetzungen, bevor dann das Verhältnis durch Eheschließung legalisiert wurde, was aber wohl heute nicht mehr "in" ist. Für die AGRE oder wer auch Immer Ihren Lebenunterhalt bestreitet, gelten Sie ab der geeminsamen Wohnung als Bedarfsgemeinschaft. Probegemeinschaften zu lasten der Steuerzahler gibt es nicht, es sei denn, es liegen wichtige nachvollziehbare Gründe vor.

Euer Geld wird zusammen gerechnet und solltet ihr nicht genügend für den Lebensunterhalt haben,kriegst du es vom Amt zu.Pass auf,das dir deine Krankenversicherung nicht verloren geht.In meiner Stadt habe ich noch nie von Probewohnen gehört.Klär das unbedingt vorher auf dem Amt

ivonne82  21.05.2010, 18:47

§7 sgb2. (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner 1.länger als ein Jahr zusammenleben, 2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, 3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder 4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

hallo ich bin 21 jahr alt und seit über vier jahren mit meinem freund zusammen ich habe jetzt eine schulische ausbildung zur ergotherapeutin gemacht also nix verdient und kein bafög oder so gekriegt weil meine ellis zuviel verdienen nun will ich ein jahr auf probe bei meinem freund eiinziehen eine freundin meinte ich soll eine lebensgemeinschaft beantragen dann dürfen sie sein geld nicht mit einbeziehen und mir steht somit hartz4 zu nun habe ich dieses getan und er wurdeabgelehnt aus nicht nachvollziehbaren gründen ich habe auch nicht reingeschrieben das wir schon über vier jahre zusammen sind!

meine frage ist habe ich die möglichkeit einen wiederspruch einzulegen oder bin ich am a.... und meine ellis müssen wirkliuch bis ich 25bin für mich aufkommen

mein problem dabei ist die 3 jahre ausbildung habe ich jeden monat 200euro von meinen ellis gekriegt nun wollen sie das nicht mehr machen trotz das ich noch nachprüfungen habe dh. ich habe keinen einzigen cent mehr und mein freund muss komplett für mich aufkommen und das wollte ich nicht deswegen wollte ich bei meinen ellis ausziehen! es wäre ja noch die möglichkeit dadurch das ich unter 25 bin meine elter auf unterhalt verklagen aber wer macht das schon gerne das wäre unnötiger stress und streit in der familie!

ahhhhh kann mir jemand helfen ich drehe sonst durch und nein fals jetzt jemand denkt boar son schmarotzerin liegt auf der tasche vom staat ich bin arbeitswillig und würde auch sofort arbeiten aber irgend wie kriege ich nur absagen!