wohnen auf probe?WIE?

10 Antworten

Nach acht Monaten Zusammenleben mit dem Partner in der alten Wohnung und nochmal vier Monaten in der neuen Wohnung greift automatisch die gesetzliche Vermutung einer Einstandsgemeinschaft nach § 7 SGB II: "(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner 1. länger als ein Jahr zusammenleben ..." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html

Diese gesetzliche Vermutung kann man versuchen zu widerlegen. Einmal ist dies einer Frau in NRW gelungen, vor einem Sozialgericht, sogar noch nach 17 Jahren Zusammenleben mit ihrem Partner. Weitere Fälle kenne ich allerdings nicht, in denen dies gelang.

In vier Monaten sieht es also voraussichtlich so aus: Wenn die angemessene höchste Netto-Kalt-Miete für ein Paar, also für zwei Leute in einer Bedarfsgemeinschaft (BG) in Kaff X rechtlich korrekt mit z. B. 400,- angegeben ist, dann rechnet das Jobcenter jedem Partner einen Bedarf von 200,- an, also kopfteilig die Hälfte - egal, ob ein Untermietvertrag etwas anderes besagt, also 150,- zu 250,- oder so.

Das dürfte jetzt schon der Fall sein, wenn Partner wie Verwandte berechnet werden (obwohl sie [noch] nicht als BG gelten), also kopfteilig, weil in der Regel Gemeinschaftsräume wie Küche, Bad und Wohnzimmer ohnehin gemeinsam genutzt werden von zusammenwohnenden Verwandten (sprach mal das Bundssozialgericht). Und analog auch von Partnern - da sogar meist noch das Schlafzimmer ;-).

In vier Wochen zählt dann auch das Einkommen (laut § 11 ff. SGB II) und das Vermögen (laut § 12 SGB II) des Partners mit, wenn die Höhe des ALG II für die zwei berechnet wird. Die Absetzbeträge (quasi Freibeträge) für das Erwebseinkommen pro Nase (Freund, Freundin) betragen minimum 100,-, maximum rund 330,-, diese sind wohl sicher für das Gehalt des Freundes, einschließlich seines Gehalts als Hausmeister.

Ob dieses Gehalt als Hausmeister nun in bar ausgezahlt wird oder auf sein Konto, oder ob es in Form einer geringeren Miete ausgezahlt wird, das spielt übrigens keine Rolle - weder beim Finanzamt noch beim Jobcenter! Denn § 11 SGB II sagt gleich zu Beginn: "(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert ..."

Von jetzt bis in ca. vier Monaten spielen Einkommen und Vermögen des mitwohnenden Partners aber noch keine Rolle. Die Partnerin kriegt ALG II wie bisher - also den üblichen Regelbedarf von 374,- im Monat. Und meist auch die selbe Miete plus Heizkosten wie bisher!

Denn Absatz 1 Satz 2 § 22 SGB II besagt: "Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt."

Wer also aus Lust und Laune umzieht, und nicht, weil die alte Bude abgebrannt ist oder geräumt werden musste nach einem Räumungsurteil, der kriegt nicht mehr Miete und Heizkosten als bisher!

Weitere Ausnahmen sind möglich: Wenn die alte Bude schon unangemessen teuer war und das Amt einen Umzug empfohlen hatte. Und insbesondere, wenn das Amt die volle Übernahme der neue Kosten zugesichert hatte nach Absatz 4 § 22!

Ansonsten muss es bei der Übernahme höchstens der alten, der bisherigen Kosten bleiben. Hier vier Monate lang für die Partnerin das, was sie bisher vom Amt gekriegt hat für Miete und Heizung.

Danach womöglich für beide Partner das Doppelte, wenn die alte Bude für beide billiger war als die neue. Was aber in vier Monaten deshalb wohl keine Rolle mehr spielt, weil dann das Einkommen des Partners mutmaßlich kein ALG II an das dann traute, wenn auch [noch] nicht getraute, Paar mehr erlaubt ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Alleine wirst Du das nicht durchkriegen. Du kannst die Wohung zwar nehmen, aber da Dir die Arge nur den Teil bezahlen wird ,der Dir als Einzelperson zusteht, musst Du nachweisen woher der Rest der Miete kommt. Spätestens jetzt hast Du alleine ein Problem. Du kannst ihn ruhig in den Mietvertrag aufnehmen, --- Wichtig ist, dass sie Euch NICHT als Bedarfsgemeinschaft aufnehmen, denn sonst müsste er Angaben machen.

Du füllst Deinen Antrag aus, gibst DEINEN Miet- und Nebenkostenanteil an und ihr gebt sofort BEIDE die Ablehnung des Einstandswillens ab! (da muss Dein Freund jetzt halt durch, aber das ist nur ein Papier, das er unterschreibt) Darin steht, dass ihr finanziell nicht füreinander einsteht und getrennt wirtschaftet. Das heisst aber auch keine geteilten Strom-Telefonkosten! Das müsst ihr dann sauber trennen. Aufpassen beim Ausfüllen der Anträge. Dort sind viele "Fallen" eingebaut die die Arge dazu nutzt Euch dann doch eine BG zu unterstellen. Nach Abgabe des Einstandswillens besteht für die Arge kein begründeter "Verdacht" mehr auf eine BG da ihr es ja schriftlich widerlegt habt, und ihr müsst sie auch nicht mehr in die Wohnung lassen. Auch nicht nach der vielzitierten 1 Jahresfrist !! Wenn sie Euch nach dem Ablauf wieder BG-Anträge schicken, verweist ihr auf den vorliegenden Einstandswillen. Wenn das missachtet wird könnt ihr klagen! Solange ihr keine gemeinsamen Kinder habt oder heiratet, geht das. Formulierung für Einstandswillen gibt es hier im Netz.

Link zum Thema hier:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-anrechnung-unverheirateter-partner32113.php

Viel Glück Euch beiden!

wenn er nicht eingetragen ist wird das sicher nichts so weit ich weis wirst du dann kein geld für die wohnung bekommen

aber überlege dir das gut, wenn ihr euch trennt stehst du mit allem alleine da lass deinen freund besser eintragen sonst kann er nicht belangt werden wenn was ist

naja wenn wir uns trennen ziehen wir beide aus is klar 1200 euro miete kann ich nicht allein zahlen, ausserdem is der vermieter n kumpel von uns ... das regeln wir dann schon soweit, mein freund würde sich nicht einfach so verp... und mich stehen lassen :D

125 qm sind natürlich zu groß. Da wird es Schwierigkeiten geben. Auch euer Konstrukt mit der Miete wird nicht anerkannt. Ihr werdet auf jeden Fall je zur Hälfte zahlen müssen.

Lediglich die Vermutung, dass er für deinen Unterhalt aufkommen muss, könnt ihr mit dieser Behauptung vermeiden (für das erste Jahr)

Dafür braucht ihr keinen speziellen Antrag.

Also wenn Du eine Wohnung mietest, geht das nicht auf Probe, wie in einem Arbeitsverhältnis. Entweder Du mietest, oder Du mietest nicht. Mietest Du, und es geht mit Euch beiden schief, trägst Du halt die gesamten Kosten der Wohnung, was Du Dir nicht leisten kannst. Ausserdem sind 125qm für 2 Person sowieso zu viel für das Amt. Die würden nicht die komplette Miete übernehmen, sondern entweder von Dir verlangen, dass Du Dir was Kleineres suchst, oder aber sie übernehmen nur die anteilige Miete. Ich halte das jetzt schon für sehr riskant, da Dein Freund sich weigert, im Mietvertrag zu erscheinen und auch nicht zum Amt will... soll heißen, Er schiebt die komplette Verantwortung auf Dich. Er hat seine Gründe dafür. Welche, weiß ich natürlich nicht, aber das sieht für mich nicht gut aus. Lass den Mist! Such Dir eine kleine Wohnung, die Du notfalls alleine bezahlen könntest. Wenn es dann mit ihm nach einem Jahr noch funktioniert, ist alles gut und ihr könnt Euch dann immernoch eine größere Wohnung nehmen. Aber dann gemeinsam.

naja wir sind jetzt 1 jahr zusammen , und wohnen ja quasi schon 8 monate zusammen und es funktioniert gut , im mietvertrag will er nicht vorkommen weil ich gesagt hab "auch dem vermieter" das ich das beim amt vorlegen muss... des mit uns funktioniert des is ja hier auch gar nicht das thema , das die mir nicht die komplette wohnung zahlen ist mir auch klar machen sie in meiner jetzigen auch nicht , das is ja gar nicht das problem... das problem ist das geb ich den mietvertrag einfach ab so wie er ist , mit 125 qm und 300 euro kalt miete + hausmeistertätigkeit und ca 240 euro nebenkosten, ohne das er drin steht , und ich geb den mietvertrga ab und gut ist , oder geb ich ihn an , ich will ihn nicht aufs amt mitschleppen ... und er will da auch nichts angeben, ich such ja schon wie ne verrückte n job das ich von denen meine ruhe hab aber was wenn ich bis 1.5 nix gefunden hab..... darum gehts mir ... und WOHNEN AUF PROBE geht wohl. geb das mal bei google ein , da steht sogar ein WOHNEN AUF PROBE 1 JAHR!!!!!

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