Student und Hartz4 Empfängerin mit gemeinsamen Kind zusammenziehen. wie gestalten?

1 Antwort

wenn ihr zusammenzieht, dann wird das als bedarfsgemeinschaft gezählt. alles an einkommen des studenten, wird erstmal für seinen bedarf gerechnet und das überschüssige (368 euro regelsatz plus mietanteil) - wird als einkommen auf die bg bedarfsmindernd gerechnet als einkommen. es wird alles angerechnet.