Gibt man einen Widerspruch auch persönlich ab oder besser per Einschreiben?

7 Antworten

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Ich würde es persönlich machen, da manchmal aus unerkärlichen Gründendie Post verloren geht!

Sie sollten einen Anwalt einschalten, der kann der Arge mal die Leviten lesen.

maskottchen2011 
Fragesteller
 02.10.2012, 21:37

Danke für Deine nette Antwort. Ja, ich werde es der Sachbearbeiterin nun persönlich abgeben, sowie mir das eine vom der Sozialberatung gesagt hat. weil ich damit gleich ein Darlehen aufnehmen will, kann, um die restlichen NebenkostenNachzahlungen von meiner Sozialhilfeleistungen tilgen zu können, die das Amt diesmal nicht voll übernommen hat. Aber mir stattdessen Forderungen gestellt hat. Ich will den Widerspruch erstmals alleine machen. Und wenn das Nichts bringt, dann einen Anwalt einschalten. Das steht auch in den Widerspruch von mir zu Schluss drin. so müsste sie dann auch gleich wissen. Aha, oh oh. LgM

johnnymcmuff  02.10.2012, 21:42
@maskottchen2011

weil ich damit gleich ein Darlehen aufnehmen will, kann, um die restlichen NebenkostenNachzahlungen von meiner Sozialhilfeleistungen tilgen zu können, die das Amt diesmal nicht voll übernommen hat.

Ein guter Anwalt kann vielleicht dafür sorgen, dass die Kosten übernommen werden müssen und Sie gar kein Darlehen aufnehmen müssen!

maskottchen2011 
Fragesteller
 02.10.2012, 21:56
@johnnymcmuff

Gut, das werde ich mir noch mal durch den Kopf gehen lassen. Ich wollte erstmals den Widerspruch selber schreiben. Und wenn das dann Nichts bringt, dann einen Anwalt einschalten. Das steht auch in den Widerspruch von mir drin. Danke nochmal für die Antwort.LgM

Mach als Einschreiben, sonst verschwindet der Widerspruch schnell mal in den Akten auf Nimmerwidersehen, oder Du nimmst die den Widerspruch in Kopie mit und lässt Dir da nen Stempel draufsetzten als Empfangsbestätigung... Trau den Mistkerlen bei der ARGE nicht auch nur soweit Du sehen kannst, sonst landest Du schneller als Kläger vorm Sozialgericht als Du blinzeln kannst

maskottchen2011 
Fragesteller
 02.10.2012, 22:12

Danke für Deine nette Antwort. Ich wollte den Widerspruch nun persönlich bei der Sachbearbeiterin vom Sozialamt direkt einreichen, wo er hin soll. Weil ich noch wegen 2 andere Sachen hin muss. Zum Glück bin ich nicht mehr bei der ARGE Ich bekomme nun volle ErwerbsRente unbegrenzt. LgM

Klar kannst du das. Müsste eigentlich auch im Bescheid drinstehen. Außerdem sparst du dir das Porto und die extra Gebühren für das Einschreiben. Wenn du den nicht selbst schreiben willst, machen das manchmal sogar die Rathäuser oder Gemeindeverwaltungen und schicken dann den Widerspruch an das entsprechende Amt. Das ist aber je nach Bundesland unterschiedlich.

maskottchen2011 
Fragesteller
 02.10.2012, 21:12

danke für deine nette Antwort. Ja, das steht auch im Bescheid vom Sozi drin. Und will den Widerspruch auch erstmals alleine schreiben und wenn das Nichts bringt, leider eben dann rechtlichen Beistand nehmen.LgM

mach es per einschreiben mit rückantwort ! dann bist du auf der sicheren seite das dein widerspruch beim amt eingegangen ist ! wenn die dann darauf reagieren kannste ja ein persönlichen gespräch verlangen viel glück

maskottchen2011 
Fragesteller
 02.10.2012, 21:20

das wollte ich auch zuerst machen. Aber da ich wegen Stress mit ihr habe, war ich noch zur Sozialberatung gewesen und sie las den Widerspruch von mir und sagte, das der gut ist und ich ihn auch persönlich abgeben kann. Da ich dann gleichzeitig ein Darlehen vom Sozi aufnehmen kann, um die restlichen NebenkostenNachzahlungen von der Jahresabrechnung von meiner Sozialhilfeleistung tilgen kann. Das ich somit dem Sozialamt damit entgegen komme. Und den Widerspruch ihr gleichzeitig in die Hand drücke. weil ich auch noch wegen einer anderen Sache hin muss. Danke auch noch für Deine nette Antwort darin. LgM

tumbler  02.10.2012, 21:44
@maskottchen2011

o.k. dann mach das lieber auf diesen weg ! lass dich aber von denen nicht dumm machen und gib auf alle fälle den widerspruch ab !! nochmals viel glück bei deinem vorhaben

maskottchen2011 
Fragesteller
 02.10.2012, 22:04
@tumbler

Ja, danke dafür. Ich hatte ja davor einen Sachbearbeiter beim Sozi, der hatte das anders, besser gesehen. Er sagte mir ja selber, ich solle mal nicht gleich so schnell handeln, mit deshalb gleich ne neue Wohnung zu suchen. Das ist nicht so einfach, mit deshalb schnell eine neue Wohnung zu suchen, nehmen. Aber meine neue Sachbearbeiterin, fordert das leider von mir. Das habe ich auch im Widerspruch stehen. Obwohl sie ja auch eigentlich nett ist. Das steht nicht im Widerspruch drin

wenn persönlich, dann nimm noch ne Kopie mit, und lass dir den Erhalt bestätigen

maskottchen2011 
Fragesteller
 02.10.2012, 21:46

Danke für Deine nette Antwort. ja, das werde ich dann machen. Ich will, kann den Widerspruch der Sachbearbeiterin persönlich abgeben. Weil ich gleichzeitig auch noch wegen 2 andere Sachen zum Sozialamt hin muss. Sie wird zwar den evtl dumm gucken. Aber mal schauen, was sie mir dazu sagt. Und zum Glück ist das nicht mehr die ARGE. Weil ich nun Voller ErwerbsRente bekomme, die aber leider nicht ausreicht und ich leider z.Zt aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann. LgM.