Mahnung nach Widerspruch rechtens?

2 Antworten

Der Widerspruch ist eine Willenserklärung. Damit darf kein Inkassobüro eingeschaltet werden und die Forderung darf nicht als offen bei der Schufa eingetragen werden. Geschieht dies doch, macht sich die Firma schadenersatzpflichtig wegen Kreditgefährdung (§ 824 BGB).

Der Gläubiger muss nun einen Anwalt bemühen, das gerichtliche Mahnverfahren einleiten oder dich auf Zahlung verklagen.

Die Gebühren brauchst du nicht bezahlen.

Um die Rechnung beurteilen zu können, müsstest du genauer schreiben, worum es geht und was du beanstandest.

Okay, insgesamt ist es keine große Sache - ich bin Student, wurde in der Straßenbahn kontrolliert, habe meinen Ausweis vorgezeigt. Der Semesteraufdruck war nur schwer lesbar, habe aber meine Immatrikulationsbescheinigung digital dabei gehabt. Die kann man nicht einfach fälschen, da der Verifizierungscode sich jedes mal darauf ändert. Das wurde aber nicht anerkannt. Meines Erachtens habe ich mich damit ausweisen können, deren Meinung nach nicht. Okay. 7.50 € ruinieren mich letzten Endes nicht, aber da ich mich zu Unrecht behandelt fühlte, wollte ich trotzdem Widerspruch einlegen, habe es auch getan. Und dann schön eine Mahnung mit 40€ zusätzlich, ohne Kommentar von denen. Ich weiß nicht, ob das rechtens ist. Aber von Servicebetrieb, wie sie sich schimpfen, kann ich da nicht reden. ;-) Habe sogar noch zu dem Widerspruch eine Kopie meiner Immatrikulation beigefügt.

@Maeno

Alles klar - hatte ich schon mehrfach mit der BVG. Da kommen noch 2 -3 bitterböse Drohbriefe und dann geben die auf.