Wie legt man Widerspruch bei Strafzettel aus dem Ausland ein?
Hallo Leute,
ich war vor fast einem Jahr in Italien. Jedoch nicht mit meinem eigenen Auto, sondern mit dem Wagen der Eltern. Ich soll wohl ohne Erlaubnis in eine beschränkte Verkehrszone oder in einer Fußgängerzone gewesen sein. (Ich muss gestehen, dass dies mir nicht bewusst war, bzw. weiterhin ist)
Den Strafzettel hat das Regierungspräsidium Freiburg per Einschreiben eingereicht. Jedoch nicht an mich, sondern an die Eltern (Da das Auto auf die Eltern angemeldet ist). Wie gehe ich hier am Besten vor, da mir Stand heute keine Schuld bewusst ist. Wie sieht es da mit der Halterhaftung aus? Muss ich nun Widerspruch einlegen, da mir das nicht bewusst war. Und auch die Eltern widersprechen, dass sie nicht dort waren? (Ich will aber auch nicht unbedingt die Kosten in die Höhe treiben, wenn ich Widersprich einlege)
10 Antworten
Das mit den beschränkten Zonen ist recht häufig. Als Nichteinheimischer übersieht man häufig die Hinweisschilder und wenn man sie sieht, gibt es i.d.R. Sprachschwierigkeiten, die Hinweise zu lesen. Die Überwachung wird oft mit Videokameras gemacht.
War vermutlich in Norditalien, der Vorfall. Wie hoch ist das Bußgeld (multa, ammenda) und wann war der Vorfall?
ich vermute, dass das Bußgeld im Vergleich zu D ziemlich hoch ist.
In Italien sind die Verjährungszeiten im Vergleich zu D recht lang, nach Art. 209 des Codice della strada 5 Jahre.
Wenn ihr Widerspruch gegen das Bußgeld einlegen wollt (ein "ricorso"), dann müsst ihr bedenken, dass sich das Bußgeld mit der Ablehnung (ist fast sicher) verdoppelt.
Den Widerspruch richtet ihr an den Erlasser des Bußgeldes, die Commune oder den Prefetto. Nach Ablehnung des ricorso kann man sich noch an den Giudice di pace (Friedensrichter) wenden.
Wenn ihr mit einem Anwalt gegen das Bußgeld vorgehen wollen, es gibt italienisch-deutsch Sozietäten in Deutschland.
Über eins könnt ihr sicher sein, wenn sich die italienische Behörde an euch festgebissen hat, lässt sie nicht locker. Der chronisch klamme italienische Staat braucht jeden Cent. Wollt ihr demnächst nochmal nach I, wäre es tatsächlich günstiger zu zahlen.
Im Oktober 2010 trat in Deutschland, wie in vielen europäischen Staaten zuvor, ein gesetz zur Umsetzung des rahmenbeschlusses der EU über die Anwendung des Grundsatzes zur Umsetzung eines Rahmenbeschlusses von Geldstrafen und Geldbußen in Kraft.
Danach ist die grenzübberschreitende Anerkennung und Vollstreckung von Gelstrafen und Geldbußen innerhalb der EU nun auch in Deutchland grundsätzlich gültig.
In den Verfahrensablauf soll dabei regelmäßig das deutsche Bundesamt für Justiz mit Sitz in Bonn einbezogen werden. Ab 70.- EURO (incl. Verwaltungskosten) wird das Bundesamt tätig und vollstreckt auch.
Aber: das Bundesamt hat das ausländische Ersuchen zurück zu weisen, wenn gegen die betroffene Person eine Strafe vollstreckt werden soll, ohne dass es auf das Verschulden ankommt. Der Halter kann deshalb auch nur sanktioniert werden, wenn er den Verstoß begangen hat.
Die Zurückweisung der Zahlungsaufforderung ist möglich, der Fahrzeughalter hat sich allerdings in der Anhörung darauf zu berufen, dass er nicht der verantwortliche Fahrer ist bzw. sein kann.
Dann sind die Italiener in der Pflicht, nachzuweisen, wer den Verstoß begangen hat.
Der Halter sollte also Widerspruch einlegen, denn Halterhaftung gibt es hier nicht und vielleicht auch gleich belegen, dass er gar nicht in Italien gewesen sein kann.
Ansprechpartner ist auch das Bundesamt für Justiz (siehe Kontakt auf Homepage).
Hab bereits das Geld doch gleich überwiesen, bevor man sich mit den Behörden herumschlägt
Hallo micholee,
ich befürchte mal, diese Frage, die speziell italienisches Recht betrifft, wird Dir hier keiner beantworten können.
Hier werden vermutlich nur Sprüche kommen, wie dass Du so oder so zahlen musst. Glaube kaum, dass Dir die kommenden Antworten weiterhelfen.
Der richtige Ansprechpartner für diese Frage wäre die:
- Italienische Botschaft
- Hiroshimastraße 1
- 10785 Berlin
- Tel. 030 25 44 00
- Mail: segreteria.berlino@esteri.it
Schöne Grüße
TheGrow
Danke
Fehlendes Bewusstsein im Straßenverkehr als Grund angeben...klingt nicht gerade sinnbringend.
Ist der Bußgeldbescheid in deutsch oder italienisch. Kannst du ihn hier einstellen?
Ruf mal die kostenlose Hotline der EU an.
0080067891011
Die können ggf darüber Auskunft geben.
Ja klar. Aber in einem anderen Land kann man ja auch alles mögliche behaupten. Da ist ein Beweisfoto vom Kennzeichen dabei. Weiß Gott aber wo das aufgenommen wurde. Man sieht da nicht viel vom Rest auf dem Foto.