Gibt es unabhängige Sachverständige, die Wärmezähler überprüfen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

bei zweifel an einem zählergerät kann dieses beanstandet werden und wird dann zum tüv geschickt...sollte es korrekt funktionieren muss man diese kosten selbst tragen! eigenhändig darf man zähler nicht ausbauen und wegbringen, dass erfolgt alles über den versorger

ramona80 
Fragesteller
 20.10.2009, 08:33

Das heißt, ich muss der Abrechnungsfirma, der wir eigentlich kein Vertrauen entgegenbringen,doch das Gerät überlassen? Man hört da ja echt üble Geschichten bezüglich Manipulation.

BlueDash  20.10.2009, 08:37
@ramona80

richtig, du musst den zähler beim versorger beanstanden...in den meisten fällen sind die geräte in ordnung, daher tragen oft die kunden die kosten

Es ist zwar ein alter Beitrag, jedoch ein generelles Thema.

Jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, kann eine Befundprüfung des Messgerätes beantragen.

Es gibt auf der WEB-Seite der Physikalisch Technischen Bundesanstalt PTB eine Liste der staatlich anerkannten Prüfstellen für Wärme, die eine solche technische Prüfmöglichkeit haben - Achtung hier gibt es ggf. Einschränkungen, welche Geräte geprüft werden können.

Generell sollte auf solche Prüfstellen zurückgegriffen werden, die nicht in Produktionsprozessen von Messgeräteherstellern genutzt werden, da dort solche Sonderprüfungen nur stören.

Das genaue Handling sollte mit dem Messgerätebetreiber abgestimmt werden. Hier kann man eine Menge falsch machen.

In der Technischen Richtlinie K19 der PTB ist das Befundprüfungsverfahren für Wärmezähler detailierter dargestellt.

Günter


Hallo Ramona80, also, das mit dem EICHEN ist richtig. Es gibt einen ges. vorgeschriebenen Eichintervall von i.d.R. 5 Jahren. Die Sache mit den Manipulationen hört man oft, aber das ist meist blanker Unsinn. Wenn Zähler, gleich welche, abgelesen werden, gibts eine Ablesequittung, die gegengezeichnet werden sollte. Dabei kann man sich vom ordnungsgemäßen Ablesen überzeugen. Bei den heutigen Geräten ist eine Manipulation kaum möglich. Im übrigen hat der Abrechnungsservice (der Versorger hat damit garnichts zu tun) doch gar kein Interesse an einer Verfälschung der Werte, weil er keinen wirtsch. Nutzen davon hätte. Die Ablesewerte allein haben auch im Grunde kar keine Aussagekraft. Sie sollen lediglich die vom Vermieter festgestellten Gesamtkosten in Relation stellen, also verteilen. Die Zahlen über die Kosten werden vom Abrechnungsdienst nur verarbeitet aber nicht ermittelt. Wenn insgesamt die Kosten für Deine Wohnung im Verhältnis zum Vorjahr zu hoch erscheinen, müsste man mal prüfen, ob vielleicht die Kosten für Leerstände im Haus auf die vermieteten Wohnungen umgelegt wurden ?! Das kam in letzter Zeit öfter vor und ist eine echte Sauerei. Ansonsten sicher auch nochmal die ermittelten Verbrauchswerte mit einer wirklich vergleichbaren zweiten Wohnung abgleichen, die nicht nur gleich groß, sondern auch mit der gleichen Personenzahl belegt wurde. Natürlich auch nur den gleichen Abrechnungszeitraum berücksichtigen.

Ich hoffe, dass meine Texterei ein bischen hilfreich war. Ansonsten gerne für dich da.

Hallo Ramona80,

nur noch gerade ein Kommentar, um das einmal klar zu stellen: Die Abrechnungsfirmen verdienen ja nichts an den verbrauchten Mengen, sondern an der Abrechnung und den dazugehörigen Dienstleistungen. Außerdem läßt sich ja überprüfen, ob Unstimmigkeiten zwischen dem Gesamtenergieverbrauch (Brennstoffmenge) und der Summe der WMZ's bestehen. Das wird in der Abrechnung ja auch auch Plausibilität geprüft... Außerdem gibt es natürlich die Eichung der Messgeräte und vor Markteinführung der Geräte genaue Messverfahren, die TÜV-kontrolliert sind. Ich hoffe, das hilft dir weiter!

Prüfe erstmal ob die Eichfrist (5 Jahre) noch eingehalten wird. Wenn nein alles klar dann muss getauscht werden. Wenn ja Vergleichsmessungen selber vornehmen. (Vergleichshaushalt) Wenn größere Unstimmigkeiten dann bei der Hausverwaltung beanstanden.