Hallo,
vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen.
Ich studiere Psychologie im 4. Semester und muss 2 Seminare für das Modul Arbeits- und Organisationspsychologie belegen. Die Kapazitäten sind stark beschränkt (zwischen 24 und 35 Personen) und demzufolge ist es bei einem 80-Mann starken Studiengang ohnehin schwierig in ein entsprechendes Seminar zu kommen. In diesem Semester werden 3 Seminare angeboten und Hauptfach-Studierende im letzten Fachsemester (6. Semester) erhalten einen Vorzug - sprich sie kommen automatisch in das oder die Seminare. Ist auch legitim. Nun wollten aber auch Nebenfächler im 6. Fachsemester in dieses Seminar, da sie es angeblich als Wahlpflichtfach brauchen würden (im Gegensatz zu Psychologie-Hauptfach-Studierenden, welche verpflichtend 2 Seminare Brauchen). Von unserer Fakultät (bzw. unserem Prüfungsamt) wurde allerdings ausdrücklich angewiesen, dass KEINE Nebenfächler in die Seminare dürfen, da sich diese ausschließlich an Hauptfach-Studierende richten. Der Dozent (ist für alle 3 Seminare zuständig) ist allerdings weich geworden, als die Nebenfächler meinten, dass sie das Seminar wohl zwingend in diesem Semester belegen müssen. Die Nebenfächler (konkret: Sportwissenschaftler) hatten seit dem 3. Fachsemester die Möglichkeit, ein Wahlpflichtfach zu belegen, wovon es auch etliche im Arbeits- & Organisations-Bereich gab (in den letzten beiden Semestern wurden jeweils 6 Seminare angeboten). Durch diesen Umstand erhalten wir als Hauptfächler einen ziemlichen Nachteil, welcher nicht ausgeglichen wird. Andere Dozenten lehnen Nebenfächler in ihren Seminaren grundsätzlich ab, weil dort gemeint wird, dass Hauptfächler ein Vorrecht hätten und befürchtet wird, dass sich Hauptfächler versuchen einzuklagen. In Wahl(Pflicht)fächern erhalten wir als Psychologie-Studierende jedenfalls keinen Vorteil - wir werden eher gleich wieder nach Hause geschickt, mit eben dieser Begründung, dass sich das Seminar XY ausschließlich an Hauptfächler richtet.
Meiner Meinung nach kann es nicht sein, dass die Nebenfächler eher ein Recht auf einen Platz in den Seminaren haben, als Hauptfach-Studierende. Wir haben ja schließlich auch das große Risiko, dass sich die Veranstaltungen bzw. Seminare mit anderen Pflichtveranstaltungen in den kommenden beiden Semestern überschneiden und wir so keine oder nur eine erschwerte Gelegenheit haben, die Regelstudienzeit einzuhalten.
Kennt sich da vielleicht jemand mit der Rechtsgrundlage aus? Habe ich als Hauptfachstudent ein Recht auf ein Platz in den besagten Seminaren? Vor allem, wenn es aus meiner Sicht möglich wäre, mehr als 24 Leute dafür anzunehmen? In dem konkreten Beispiel wurden allein 14 der 24 Plätze von Nebenfächlern und Hauptfach-Studierenden im 6. Semester besetzt.
Oder haltet ihr es für schlau, sich beim Prüfungsamt über diesen Umstand und somit auch über die Vorgehensweise des Dozenten zu beschweren?