Fahrtkostenerstattung durch Arbeitgeber bei Schulung
Hallo,
ich bin für drei Tage durch meinen Arbeitgeber auf eine Schulung geschickt worden. Ich habe auch die Möglichkeit 30Cent/Kilometer zu verrechnen. Jetzt weiß ich nur nicht, von wo aus ich die verrechnen soll. Zählt da die Strecke zwischen Wohnort - Schulungsstätte oder die Strecke zwischen Arbeitsstätte und Schulungsstätte? Es ist nämlich so, dass der Weg zur Schulung der Gleiche wie zur Arbeit ist, nur 20 Kilometer weiter. Also würde ich von zu Hause verrechnen komme ich auf 70 Kilometer einfache Strecke, verrechne ich von der Arbeitsstätte dann komme ich auf 20 Kilometer. Hat da jemand Ahnung? Ein Link mit Verweis auf einen Gesetztestext wäre natürlich toll. :)
Gruß CeresZP
7 Antworten
Die Erstattung der Fahrtkosten nimmt Dein Arbeitgeber vor, oder ? Dann kannst du die komplette Wegstrecke von Zuhause bis zum Schulungsort und zurück verrechnen= tatsächlich gefahrene KM. Wenn Du nur die Strecke vom Arbeitsplatz bis zur Schulung verrechnest gehen Dir die KM bis zur Dir nach Haus flöten, da Du diese dann ja auch nicht mehr beim FA angeben kannst, da Du ja nachweislich nicht im Betrieb warst. Die Erstattung der Fahrtkosten musst Du dann allerdings bei Deiner Steuererklärung angeben.
du kannst die strecke vom wohnort bis zum schulungsort abrechnen und zwar hin- und rückweg! das ist anders als beim normalen weg zur arbeit, wo man immer nur doppelkilometer in der est-erklärung angeben kann.
Ist immer vom Wohnort bis zur schulung
verrechne das was du fährst
du mußt ja auch wieder nachhause
Wird hierbei wird die Hin-und Rückstrecke in Anmsatz gebracht. Beim normalen Kilometergeld ist es ja nur 1 mal die Strecke. Du bekommst die Strecke von zu Hause bis zum Schulungsort erstattet und zurück. So war das bei mir immer.Versorgungskosten kannst Du, wenn der Arnbeitgeber nicht alles übernimmt, bei Deiner Steuererklärung in ansatz bringen.