Fahrtkostenerstattung durch Arbeitgeber bei Schulung

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Die Erstattung der Fahrtkosten nimmt Dein Arbeitgeber vor, oder ? Dann kannst du die komplette Wegstrecke von Zuhause bis zum Schulungsort und zurück verrechnen= tatsächlich gefahrene KM. Wenn Du nur die Strecke vom Arbeitsplatz bis zur Schulung verrechnest gehen Dir die KM bis zur Dir nach Haus flöten, da Du diese dann ja auch nicht mehr beim FA angeben kannst, da Du ja nachweislich nicht im Betrieb warst. Die Erstattung der Fahrtkosten musst Du dann allerdings bei Deiner Steuererklärung angeben.

du kannst die strecke vom wohnort bis zum schulungsort abrechnen und zwar hin- und rückweg! das ist anders als beim normalen weg zur arbeit, wo man immer nur doppelkilometer in der est-erklärung angeben kann.

Ist immer vom Wohnort bis zur schulung

verrechne das was du fährst

bueten  11.09.2009, 09:00

du mußt ja auch wieder nachhause

Wird hierbei wird die Hin-und Rückstrecke in Anmsatz gebracht. Beim normalen Kilometergeld ist es ja nur 1 mal die Strecke. Du bekommst die Strecke von zu Hause bis zum Schulungsort erstattet und zurück. So war das bei mir immer.Versorgungskosten kannst Du, wenn der Arnbeitgeber nicht alles übernimmt, bei Deiner Steuererklärung in ansatz bringen.