Gibt es eine tägliche Mindestarbeitszeit?
Leider kann ich zu diesem Thema niergends etwas finden. Des halb hier meine Frage.
Ich bin eine Teilzeitbeschäftigte mit 10 Wochenstunden und arbeite in einem Krankenhaus(TVÖD). Meine Dienste fallen zumeist aufs Wochenende oder ich mache in der Woche Nachtdienst. Nun fallen im Dezember 4 Termine an unterschiedlichen Tagen an, die laut Stationsleitung Pflichttermine sind( Stationsbesprechung Dauer 1h, Betriebsärztin ca. 1/2 Stunde, Reanimationsfortbildung ca. 2h und Brandschutz ca. 1h).
Die reine Anwesendheitszeit wird natürlich vergütet. Das sind aber für diese 4 Tage insgesamt nur 4 1/2 Stunden. Da ich jeweils 1/2 Stunde für An-und Abfahrt brauche, muss ich jedoch für mind. 8 1/2 Stunden einen Babysitter organisieren. Allein im Dezember muss ich nun für diese Veranstaltungen mind. 85,- für den Babysitter (für 2 Kinder) sowie 4x Benzinkosten und Parkgebühr (ca. 30,-) zusätzlich zahlen. Das ist 1/4 meines Monatsverdienstes und natürlich sehr ärgerlich.
Vor meiner Elternzeit gab es in (einem anderen Krankenhaus) die Regelung, dass man mind. 3h gutgeschrieben bekommt, wenn man aus dem frei extra zu solchen Veranstaltungen kommen musste.
Mich würde interessieren, ob es eine Mindestarbeitszeit gibt, die der Arbeitgeber bezahlen muss, wenn der Arbeitnehmer an seinem freien Tag extra zur Arbeitsstätte kommt.
Lieben Dank Nicole
6 Antworten
Habe als Antwort auf eine analog gelegene Frage auf einer Anwaltsseite gelesen, dass "man den Rechtsgedanken des § 12 Abs 1 Satz 4 TzBfG bei der Beurteilung der zulässigen Mindestarbeitszeit [wird] heranziehen dürfen. Dann wäre von einer Mindestarbeitszeit pro Tag von drei Stunden auszugehen [, sofern nichts anderes, z.B. mehr vereinbart ist]." Eigentlich bezieht sich diese Rechtsnorm anscheinend auf "Arbeits auf Abruf" aber könnte eventuell hier übertragbar sein.
Eine Mindestarbeitszeit gibt es nciht. Es gibt aber die gesetzliche Regelung, dass der Arbeitnehmer nicht außerhalb seiner Dienstzeit zu derartigen Veranstaltungen heran zitiert werden darf. Der Vorarbeitgeber wollte mit der Gutschrift der 3h sicher genau diesen Ärger umgehen, dass die AN sich im Falle von Dienstfrei für eine halbe Stunde Besprechung erfolgreich verweigern.
Ob die Stationsleitung das Pflichttermin nennt, kann dir piepegal sein. Hast du an dem Tag regulär keinen Dienst bist du nicht verpflichtet zu erscheinen. Fertig.
Wenn der Dienstgeber die Termine nicht anders legen kann und deine Anwesenheit unbedingt notwendig macht, muss er für die dir dadurch entstehenden Kosten idR aufkommen. Es kann ja nicht sein, dass Jemand noch Geld zur Arbeit mitbringt...!?
Sprich mit dem Personalrat und(/oder) der Leitung. Es kann nicht deine Aufgabe sein, solche Termine so zu koordinieren, dass es für alle Mitarbeiter machbar ist daran teilzunehmen ohne Schäden hinnehmen zu müssen.
Es gibt keine gesetzliche Mindestarbeitszeit.Es gilt immer die vertragliche Vereinbarung.
Aber sprech doch einmal die Personalvertretung an,vielleicht gibt es eine Lösung.
Nein, eine gesetzliche oder tarifvertragliche Mindestarbeitszeit gibt es nicht.
Bist du auf 400 Euro Basis tätig, gibt es keine Vergünstigung für dich,nur als sozialversicherungspflichtige Angestellte.
10 Wochenstunden als TVÖD dürfte kein GFB mehr sein.
Ich habe einen Teilzeitvertrag über 10 Wochenstunden, keinen 400,- Job.