tvöd was bedeutet U/K aufschlag?

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Urlaubs-/Krankheits - Aufschlag

Durch § 21 TVöD, der die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung festlegt, wird die komplizierte Aufschlagsregelung des BAT in § 47 Abs. 2 abgelöst.

Das ist also ein Begriff aus dem früheren Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der gewisse Zuschläge vorsah, wenn man krank war oder Urlaub hatte.

Es kann sein, das in Gehaltsabrechnungen noch heute eine Lohnart verwendet wird, die U/K-Aufschlag heißt und z. B. die nicht in Monatsbeträgen festgelegten (unständigen) Entgeltbestandteile erhält. Näheres kann in der Personalabteilung nachgefragt werden.