Gibt es eine Rechtsgrundlage FÜR Wegeunfähigkeitsbescheinigung?

5 Antworten

gibt es dazu eine Rechtsgrundlage ?

Ja, gibt es. Siehe dazu das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 9.11.2010, B 4 AS 27/10 R

Eine Arbeitsunfähigkeit beeinhaltet nicht zwingend auch die Unfähigkeit, zum Termin zu erscheinen. Das wäre beispielsweise gegeben, wenn man bettlägerig krank wäre - also wegeunfähig. Und das möchte das Amt eben bestätigt haben.

Wenn es dafür keine Rechtsgrundlage gäbe, würde das JC es nicht verlangen.

Wenn man so wie Du - dem Anschein nach - diverse Jobcentertermine mit fadenscheinigen Begründungen - man betrachte Deinen Fragenkatalog - oder mit ärztlichen Attesten / AU-Bescheingungen (an denen man mit dem Stock fühlen kann, dass sie "faul" sind ) abgesagt hat, so darf man sich nicht wundern, wenn das JC von Dir bei Terminabsagen zukünftig eine derartige Bescheinigung fordert.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2012/05/kann-das-jobcenter-ein-arztliches.html