Gibt es eine Altersgrenze für den staatlichen Erziehungsauftrag in der (Berufs-)Schule?
Muss ich mich mit 33 Jahre in der Berufsschule noch erziehen lassen oder entfällt der staatlicher Erziehungsauftrag ab einem bestimmten Alter?
Ich bin 33 Jahre alt und besuche im Rahmen einer Berufsausbildung eine Berufsschule.
Es kam zu einer Meinungsverschiedenheit bzw. einem kleinen Konflikt mit einer Lehrkraft und mir wurde nun eine "Strafarbeit" auferlegt, die ich verweigert habe.
Infolge dessen wurde mir mit Ordnungsmaßnahmen gedroht, wenn ich die pädagogischen Erziehungsmittel nicht aktzeptiere.
Aufgrund meines Alters halte ich die Absicht mich erziehen zu wollen nicht für angemessen. Das Ordnungsmaßnahmen auf einem anderen Blatt stehen, ist mir klar.
Ich habe verschiedene Informationen zum Thema staatlicher Erziehungsauftrag gefunden und ein paar Gesetzbücher gewälzt, aber nichts beantwortet meine konkrete Frage.
Meiner Aufassung nach endet der staatliche Erziehungsauftrag spätestens mit Vollendung des 27. Lebensjahres und dem Verlassen der rechtlichen Definition von junger Mensch.
Kann mich jemand aufklären?
2 Antworten
Wenn du eine Schule aufsuchst, dann musst du dich den selben Regeln unterwerfen wie die anderen Schüler. Dies ist aus gründen der Gleichbehandlung und zur Erfüllung des Lehrauftrages notwendig.
Wenn man eine Schule besucht, akzeptiert man automatisch die dortigen Spielregeln. Egal, wie alt man ist.