Kann ich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Arbeitsunfall eine Abfindung verlangen?

3 Antworten

Nein, das ist nicht möglich. Nach einem Arbeitsunfall greift die Haftungsablösung des Unternehmers durch die Berufsgenossenschaft. Wenn Dein Chef Die von sich aus ein Gratifikation gibt ist das sicher möglich, aber verlangen kannst Du so etwas nicht.

UweLudi24 
Fragesteller
 30.05.2014, 18:12

OK, Danke!

Keine Abfindung trotz Arbeitsunfall

Auch nach einem schweren Arbeitsunfall mit anschließender dauerhafter Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Das Arbeitsgericht Frankfurt wies damit die Klage eines Heizungsmonteurs gegen ein Installationsunternehmen zurück (Az: 7 Ca 10644/01). Der Arbeitnehmer hatte beim Ausladen von Geräten einen folgenschweren Unfall erlitten. Laut ärztlicher Diagnose wurde er auf Dauer in seinem erlernten Beruf arbeitsunfähig. Nachdem keine anderen Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten in der Firma vorhanden waren, kündigte das Unternehmen ohne Zahlung einer Abfindung. Trotz des harten persönlichen Schicksals des Arbeitnehmers gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Ein Gericht dürfe nur in ganz seltenen Fällen die Zahlung einer Abfindung festsetzen. Etwa dann, wenn dem Arbeitnehmer zu Unrecht gekündigt wurde, ihm aber die Weiterbeschäftigung nicht zugemutet werden könne. Nach seiner dauerhaften Arbeitsunfähigkeit aber sei die Kündigung des Monteurs sozial gerechtfertigt.

Arbeitsrecht Anwalt Bonn Rechtsanwalt

Schadensersatz nach Abfindung?

Wurde im Rahmen der gerichtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung nach §§ 9, 10 KSchG zuerkannt, kann der durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingetretene Verlust einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung daneben nicht als Schadensersatz nach § 628 Abs. 2 BGB oder aus dem Gesichtspunkt einer positiven Vertragsverletzung nach §§ 280, 286 analog BGB verlangt werden (Vgl. BAG 12.6.2003 - 8 AZR 341/02).

UweLudi24 
Fragesteller
 28.05.2014, 15:25

Ok, dann weiß ich Bescheid.

Danke für die schnelle Antwort!

Keine Abfindung trotz Arbeitsunfall

Auch nach einem schweren Arbeitsunfall mit anschließender dauerhafter Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Das Arbeitsgericht Frankfurt wies damit die Klage eines Heizungsmonteurs gegen ein Installationsunternehmen zurück (Az: 7 Ca 10644/01). Der Arbeitnehmer hatte beim Ausladen von Geräten einen folgenschweren Unfall erlitten. Laut ärztlicher Diagnose wurde er auf Dauer in seinem erlernten Beruf arbeitsunfähig. Nachdem keine anderen Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten in der Firma vorhanden waren, kündigte das Unternehmen ohne Zahlung einer Abfindung. Trotz des harten persönlichen Schicksals des Arbeitnehmers gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Ein Gericht dürfe nur in ganz seltenen Fällen die Zahlung einer Abfindung festsetzen. Etwa dann, wenn dem Arbeitnehmer zu Unrecht gekündigt wurde, ihm aber die Weiterbeschäftigung nicht zugemutet werden könne. Nach seiner dauerhaften Arbeitsunfähigkeit aber sei die Kündigung des Monteurs sozial gerechtfertigt.

Quelle:

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/abfindun.htm

UweLudi24 
Fragesteller
 28.05.2014, 15:25

Ok, dann weiß ich Bescheid.

Danke für die schnelle Antwort!

Kleckerfrau  28.05.2014, 15:30
@UweLudi24

Gern geschehen. Alles Gute !