Hallo. wenn ich als Selbständiger eine Arbeitsunfall hatte, bei eine Firma, und ich hab selber kein Arbeits-unfallfversicherung geschlossen, wer zahlt mir?

5 Antworten

Du bist selbstständig, in dem Fall hast du selbst für Versicherungsschutz zu sorgen.

Es ist unverantwortlich sich als Selbstständiger schlechter abzusichern wie ein Arbeitnehmer.... vor allem dann, wenn man auf seine eigene Arbeitskraft angewiesen ist.

Man sollte mindestens eine Krankenversicherung mit Krankentagegeld besitzen und der Beginn der Krankentagegeld zahlung sollte so gewählt werden, dass man die zu überbrückende Zeit auch überbrücken kann. Auch die höhe sollte so gewählt sein, das man seinen eigenen Unterhalt sowie eine Ersatzkraft für die eigene Arbeit bezahlen kann.

Besonders in handwerklichen Berufen ist eine private Unfallversicherung unverzichtbar. Je nach dem wie man sein Einkommen abgesichert hat und welchen Gefahren man täglich ausgetzt ist muss man entscheiden ob darüber hinaus auch ein Eintritt in die gesetzliche Unfallversicherung sinnvoll ist.

Normalerweise musst Du als Selbstständiger entsprechende Vorsorge getroffen haben... Ansonsten bist Du schlecht oder überhaupt nicht beraten worden und Dir bleibt zunächst mal nur von Deinem Ersparten und Deinem Kapital zu leben. Sobald alles verbraucht ist, kannst Du einen Antrag auf Grundsicherung durch Hartz IV stellen

Versicherungen ohne die Selbstständigkeit bei kleineren Unternehmen nicht funktioiren kann:

Betriebs- und private- Haftpflichtversicherung (oft kombiniert)
im Alter bezahlbare Krankenversicherung mit Krankentagegeld
Berufsunfähigkeitsversicherung, alternativ mindestens Erwerbsunfähigkeitsversicherung
private Unfallversicherung evtl. zus. gesetzliche Unfallversicherung
Rentenversicherung oder andere Altersvorsorge
Firmen- Rechtsschutz

Weitere Versicherungen nach bedarf:
Zb.
Geschäftsinhaltsversicherung
Transportversicherung

Es kommt darauf an, ob Du den Unfall selbst verschuldet hast oder der Betrieb für den Unfall zuständig ist. Bei Eigenverschulden hast Du für den Unfall keine zuständige Unfallversicherung, ist der Betrieb zuständig, wäre dessen Haftpflicht Dein Partner.

Hallo Liesche,
Du magst ja grundsätzlich schon recht haben.... aber auf die Entscheidung kann niemand warten ohne vorher bankrott zu sein.
Als Selbstständiger gebietet es schon allein der Menschenverstand sich gegen solche Risiken abzusichern.

Es reicht nicht eine Krankenversicherung zu haben nur weil das vorgeschrieben ist..... Zur selbstständigkeit gehört neben dem selbstständig sein auch ein Notfallplan der die Existenz sichert und mehr oder weniger sofort greift.

@verreisterNutzer

Du bist natürlich im Recht mit der Absicherung seines Betriebes, meine Antwort belief sich nur auf seine Frage, wer bezahlt!

Hallo,

aus deiner selbständigen Tätigkeit heraus bist du für deinen Versicherungsschutz zuständig.

Firma hat Schuld? Dann musst du der Firma beweisen, das ein Umstand zum Unfall geführt hat, den du aus deiner Tätigkeit nicht zu verantworten hast. Dann muss die Betriebshaftpflicht des Betriebes den Schaden ersetzen.

Beste Grüße

Dickie59

Hoi.

Du warst als "selbständiger Schlosser" bei einer Firma beschäftigt? 

Trifft dies auf dich zu?

"Scheinselbstständigkeit

Personen mit einem Auftraggeber

Merkmale für eine Scheinselbstständigkeit

Werden Sie zwar vertraglich als selbstständig bezeichnet, müssen aber wie ein Arbeitnehmer im Beschäftigungsverhältnis handeln, dann gelten Sie als scheinselbstständig. Denn tatsächlich sind Sie abhängig beschäftigt und damit versicherungspflichtig.

Merkmale für eine Scheinselbstständigkeit

Dass Sie kein echter Selbstständiger, sondern nur scheinbar selbstständig sind, dafür sprechen folgende Kriterien:

die uneingeschränkte Verpflichtung, allen Weisungen des Auftraggebers Folge zu leistendie Verpflichtung, bestimmte Arbeitszeiten einzuhaltendie Verpflichtung, dem Auftraggeber regelmäßig in kurzen Abständen detaillierte Berichte zukommen zu lassendie Verpflichtung, in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm bestimmten Orten zu arbeitendie Verpflichtung, bestimmte Hard- und Software zu benutzen, sofern damit insbesondere Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers verbunden sind

Derartige Verpflichtungen eröffnen dem Auftraggeber Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten, denen sich ein echter Selbstständiger nicht unterwerfen muss.

Wer dagegen tatsächlich selbstständig ist, trägt das unternehmerische Risiko in vollem Umfang selbst und kann seine Arbeitszeit frei gestalten. Der Erfolg des finanziellen und persönlichen Einsatzes ist dabei ungewiss und hängt nicht von dritter Seite ab.

Wichtig für die Beurteilung, ob Sie selbstständig sind, ist vor allem die Ausgestaltung von Verträgen mit Ihren Geschäftspartnern. Aber nicht immer sind die Worte auf dem Papier deckungsgleich mit der Realität. Es kommt auf die tatsächlichen Verhältnisse im beruflichen Alltag an."

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/01_wer_ist_pflichtversichert/01a_selbststaendige/04_personen_mit_einem_auftraggeber.html

Nur dann wärst du als Arbeitnehmer pflichtversichert, sonst hast du pech gehabt, wenn du dich nicht selbst versichert hast.

Ciao Loki

naja, es ist zu erkennen, das er nicht scheinselbständig ist, sondern einen Auftrag als Selbständiger bei einer Firma da abarbeitete und es ging nur um die Frage, ob er eine Leistung (Ausfallgeld, Krankengeld, Unfallgeld) bekommen kann.

als selbsstständiger musst du dich da selber versichern. war ein anderer schuld musst du diesen verklagen wenn seine versicherung da nicht zahlt