Unfall - was passiert nach einer Krankmeldung von 78 Wochen und wie geht es mit der BU-Versicherung weiter?

4 Antworten

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/arbeitsunfall-und-berufskrankheiten/themen/beitrag/ansicht/arbeitsunfall/fragen-und-antworten-zum-verletztengeld/details/anzeige/

Wie lange wird Verletztengeld gezahlt?

Das Verletztengeld wird grundsätzlich für die Dauer der Behandlungsbedürftigkeit bzw. der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Allerdings ist auch die Zahlung des Verletztengeldes in der Regel begrenzt auf max. 78 Wochen. Wenn eine stationäre Behandlung auch nach Ablauf der 78 Wochen noch nicht abgeschlossen ist, besteht der Verletztengeldanspruch auch darüber hinaus fort.

Was passiert, wenn ich wieder arbeitsfähig bin, aber nicht mehr in meinem alten Beruf arbeiten kann?

Wenn die/der Versicherte nach einem Arbeitsunfall zwar wieder „allgemein“ arbeitsfähig ist, aber nicht mehr in seinem/ihrem alten Beruf arbeiten kann, endet der Anspruch auf Verletztengeld i.d.R. trotzdem. Es ist dann aber Unfallversicherungsträger zu prüfen, ob ggf. eine Umschulung / Fortbildung / berufliche Qualifizierung notwendig ist. In diesem Fall besteht ggf. ein Anspruch auf eine „berufliche Rehabilitation“ und während einer solchen Maßnahme erhält der/die Versicherte Übergangsgeld. Das Übergangsgeld beträgt nur 68 % bis 75 % des Verletztengeldes, ist dafür aber sozialversicherungsfrei.

Bei einem Arbeitsunfall gilt die Beschränkung auf 78 Wochen nicht.

DasVerletztengeld wird so lange gezahlt, bis die Heilbehandlung abgeschlossen ist.

DANACH lässt die Bg ein Gutachten erstellen, wie hoch die Minderung der Erwerbsfähigkeit ist (MdE) Diese wir in 10er %-Schritten ausgedrückt.

Ab einer MdE von 20 % leistet die BG dann eine Unfallrente.

Die Grundlage für die Berechnung der Rente ist das Jahreseinkommen aus den 12 Monaten vor dem Unfall.

Beispiel Jahreseinkommen 30.000 € Eine Vollrente würde in dem Moment 2/3 = 20.000 € pro Jahr bedeuten. Angenommen MdE 30 % wären also 6.000 € oder 500 € pro Monat

Da musst du mal den Vertrag genau lesen, was dort drin steht. Früher war die sogenannte "abstrakte Verweisung" auf andere Berufe gang und gäbe. Ob das heute noch so ist, kann ich dir leider nicht sagen, dafür musst Du den Vertrag lesen, ggf. Einem Anwalt vorlegen.

Eventuell kann sogar der Arbeitgeber auf eine Rente verklagt werden, z.b., wenn vorgeschriebene Schutzeinrichtungen nicht vorhanden waren und so weiter... Wie gesagt, ein Anwalt ist immer ratsam bei sowas.

DerHans  04.01.2020, 17:33

Nach einem Arbeitsunfall muss der Verletzte nícht die BG verklagen. Die Abwicklung ist gesetzlich geregelt. Die Leistung ist auch völlig unabhängig von einer privaten BU-Versicherung.

grisu2101  04.01.2020, 17:33
@DerHans

Natürlich, Hans. Ich habe es abgeändert.

Zahlt dann die BU-Versicherung weiterhin?

Es gibt verschiedene BU-Versicherungen mit verschiedenen Verträgen. Diese Frage musst Du mit der Versicherung und ggf. mit einem Anwalt klären.