Gewinnbeteiligung auch nach beendigung des arbeitsverhältnisses?

4 Antworten

Das kommt auf die vertragliche Regelung der Gewinnbeteiligung drauf an.

Oft ist es so, dass eine Zahlung nur dann erfolgt wenn man z.B. bis 3 oder 6 Monate im Folgejahr noch durchgehend beschäftigt ist.

Du muss also in der Tarifvereinbarung zu der Gewinnbeteiligung nachschauen unter welchen Bedingungen jemand diese Zahlung erhält, ohne die genaue Regelung zu kennen kann dir diese Frage niemand beantworten.

Natürlich hast Du einen Anspruch, wenn der vertraglich festgelegt war.

Anspruch besteht nur bei einer Arbeitstätigkeit in der Firma, bist ausgeschieden fällt das weg.

für das jahr 2014 hast du noch anspruch auf gewinnausschüttung.