Ich kann nach einem Arbeitsunfal mein Job nicht mehr Ausüben. Wieviel Abfindung steht mir zu?

11 Antworten

Es gibt 2 Möglichkeiten:

Erstens: Der Arbeitgeber kann Dir personenbedingt (wegen der Erkrankung) kündigen, wenn er Dich deswegen nicht mehr einsetzen kann und auch kein anderer Arbeitsplatz - auch nicht nach einer zumutbaren Umschulung durch den Abeitgeber - zur Verfügung steht. Die Weiterbeschäftigung muss dem Arbeitgeber also aus wirtschaftlichen, personelle und/oder organisatorishcen Gründen unzumutbar sein, und diese "Unzumutbarkeit" muss höher zu gewichten sein als Dein Interesse am Erhalt Deines Arbeitsplatzes.

Eine solche Kündigung hat keine negativen Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld.

Zweitens: Du kannst aber auch einen Aufhebungsvertrag schließen (eventuell lässt sich der Arbeitgeber ja auf eine Abfindung ein), der ebenfalls ohne negative Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld bleibt (auch die Abfindung würde dann keine Rolle spielen), wenn im Aufhebungsvertrag für das Ende der Beschaftigung dasjenige Datum eingehalten wird, das der ARbeitgeber auch für eine Kündigung einhalten müsste, und wenn im Vertrag steht, dass auch ohne ihn eine betriebsbedingte Kündigung aus wichtigem Grund (weil es für Dich keine Arbeit mehr gibt) erfolgen würde.

Wenn es einen Betriebsrat gibt, ist der bei einer Kündigugn auch zu beteiligen/anzuhören und kann/muss sich selbst auch Gedanken über eine Lösung machen, die Dir entgegen kommt; eine Kündigung ohne Anhörung eines Betriebsrats ist unwirksam (eine - mit Sicherheit erfolgreiche - Klage in diesem Fall wäre dann trotzdem notwendig).

Bei einer Schwerbehinderung aufgrund des Arbeitsunfalls ist zudem vor einer Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts vom Arbeitgeber einzuholen, ohne die er nicht kündigen darf.

Eine "Abfindung" wirst du nicht bekommen, wenn du aus gesundheitlichen Gründen den Beruf nicht mehr ausüben kannst kann der Chef ja nichts für. ... Wenn der Arbeitsunfall aber durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz vom Chef passiert ist, hast du evtl. Anspruch auf Schadenersatz. Das hat dann aber auch nichts mit einer "Abfindung" zu tun und landet vor dem Arbeitsgericht.

es gibt kein verbrieftes recht auf eine abfindung. das ist immer entweder ein vorschlag eines gerichts, um eine arbeitsgerichtliche auseinandersetzung zu beenden oder wird als entschädigung von den betroffenen parteien ausgehandelt.

wenn du durch einen arbeitsunfall teilweise erwerbsunfähig wirst, hast du anspruch auf leistungen aus der gesetzlichen unfallversicherung (berufsgenossenschaft) deines arbeitgebers. weiterhin werden an eine krankheitsbedingte kündigung sehr hohe anforderungen gestellt, das geht nicht so einfach wie eine verhaltens- oder betriebsbedingte kündigung.

die faustformel bei betriebsbedingten kündigung ist 1/2 monatseinkommen pro beschäftigungsjahr. in deinem fall sollte das aber höher ausfallen, nur kannst du das nicht so einfach durchsetzen.

Habt ihr einen Betriebrat? Wenn ja, informiere dich da. Sonst lass dich unbedingt bei der Gewerkschaft beraten, bevor du irgendwelchen Vorschlägen von deinem Chef zustimmst. Wende dich auch an die Berufgenossenschaft wegen Reha-Maßnahmen.

Ziganka 
Fragesteller
 03.02.2014, 11:52

Mit Betribsrat hatte grade telefoniert.. der meint so einfach werden DIE mich nicht LOS... wenn der Antrag auf Schwerbechinderung durch ist, können die mir gar nicht kündigen.... natürlich mit bestimmten pozentsatz.. aber bei meine Verlätzung denke ich wird nich wenig sein.....

Schuhu  03.02.2014, 12:59
@Ziganka

Dann nimm jemanden vom Betriebsrat mit in die Besprechung mit dem Chef. Dann hast du Zeugen und auch jemanden, der sich auskennt und deine Interessen wahren kann.

Hast Du aufgrund Deines Unfalls und der bleibenden Schäden einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt? Das solltest Du HEUTE noch tun. Damit wird eine Kündigung erheblich schwieriger. Wenn man Dir nicht einen anderen Arbeitsplatz anbieten kann, wird man versuchen Dir zu kündigen. Unterschreibe heute nichts. Auf eine Abfindung wirst Du bestimmt nicht zählen können.

Ziganka 
Fragesteller
 03.02.2014, 11:47

Ja hab ich.. Dancke!!!!