Berufliche Reha, Urlaubsanspruch, Abfindung?

1 Antwort

1. musst du deinen AG darüber informieren, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr bei ihm arbeiten darfst, sonst machst du dich gegenüber ihm schadensersatzpflichtig.

Das sollte eigentlich der Sozialdienst in der REHA dir Schritt für Schritt erklären...

Deine Krankenversicherung hat auch einen Sozialdienst, die helfen dir auf jeden Fall weiter.

Zum Urlaub:

Solange du nicht bis zum Attest Datum gekündigt wurdest, läuft dein Anspruch trotzdem weiter. Somit muss er dann ausbezahlt werden.

2. du hast kein Anspruch auf eine Abfindung, weil ja nicht dein AG dich kündigt ohne Grund, zudem musst du kündigen, damit du die berufliche REHA machen kannst, informiere dich hier auch bei der DRV-REHA-Team.

Hoffe konnte dir etwas helfen, bei weiteren Fragen sehr gerne einfach melden 😉

Woher ich das weiß:Berufserfahrung