Berufliche Reha, Urlaubsanspruch, Abfindung?
Guten Tag liebe Damen und Herren,
ich befinde mich derzeit in einer beruflichen Rehabilitation und beginne eine Umschulung zum 1.2.2021. Seit 2014 bin ich unbefristet angestellt in einem Callcenter Unternehmen und wurde bis zum heutigen Tage noch nicht gekündigt. Anfang des Jahres 2020 vom 8 Januar bis zum 11. Februar hatte ich eine Psychosomatische Reha und wie bereits oben einmal erwähnt jetzt im Anschluss die berufliche Rhea welche von der deutschen Rentenversicherung Nord finanziert wird. Seit September 2019 bin ich ausgesteuert. Krankheitsbeginn war 1.1. 2018.
In der Psychosomatischen Reha und auch bei einem ärztlichen Gutachten vom Hausarzt wurde mir gesagt, dass ich aus gesundheitlichen Gründen diesen Beruf als Callcenter Agent nicht weiter ausüben darf. Mein Arbeitgeber hat keine Möglichkeit mir eine andere Stelle im Unternehmen anzubieten.
1.Frage: Wie sieht es mit Urlaubsanspruch aus, kann ich diesen bis spätesten 31.3.2020 von 2019 und 2020 geltend machen bzw muss er mir diesen auszahlen da ich die zeit nicht nehmen kann?
2. Frage: Habe ich ein Anrecht auf eine Abfindung da ich krankheitsbedingt gezwungen bin zu kündigen da mir keine andere Stelle im Unternehmen angeboten werden kann?
1 Antwort
1. musst du deinen AG darüber informieren, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr bei ihm arbeiten darfst, sonst machst du dich gegenüber ihm schadensersatzpflichtig.
Das sollte eigentlich der Sozialdienst in der REHA dir Schritt für Schritt erklären...
Deine Krankenversicherung hat auch einen Sozialdienst, die helfen dir auf jeden Fall weiter.
Zum Urlaub:
Solange du nicht bis zum Attest Datum gekündigt wurdest, läuft dein Anspruch trotzdem weiter. Somit muss er dann ausbezahlt werden.
2. du hast kein Anspruch auf eine Abfindung, weil ja nicht dein AG dich kündigt ohne Grund, zudem musst du kündigen, damit du die berufliche REHA machen kannst, informiere dich hier auch bei der DRV-REHA-Team.
Hoffe konnte dir etwas helfen, bei weiteren Fragen sehr gerne einfach melden 😉