gibt es ein Urheberrecht für privat erhaltene Sprachnachrichten?

3 Antworten

Wer schon bei der Drohung mit dem Anwalt meint, etwas nicht mehr tun zu dürfen, sollte es am besten gleich lassen.

Vielleicht hilft dir das

Schau mal da - (Recht, Urheberrecht, Sprachnachricht)

Der Meckerer hat wenig Chancen, wenn er die Sprachnachricht selbst hergestellt oder selbst weitergegeben hat. Strafbar ist nur Folgendes:

Strafgesetzbuch (StGB) § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

"(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1.das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder 2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht."

Gruß aus Berlin, Gerd