Wie kann man Veruntreuung von Vereinsgeldern nachweisen?

4 Antworten

Deine letzter Absatz betreffend der Steuerfahndung ist schlichtweg falsch. Wenn du denen , auch anonym mitteilst das Beiträge nur in Bar eingefordert werden usw.. dann wird geprüft. Teil dem Fiskus mit was du weist , auch Namen von Barzahlern und das Ding geht los. Betreffender auf dem Finanzamt hat dich evtl nur aus Angst , vor der auf ihn zukommender Arbeit, abhalten wollen.. Außerdem hast du die Möglichkeit eine Sprechstunde bei einem Staatsanwalt zu nutzen bei dem allerdings zu hoffen ist , dass er nicht auch Mitglied eures Vereins ist..

Ladykracher81 
Beitragsersteller
 22.06.2016, 08:16

Ja bin gerade dabei alle Mitglieder ein schreiben fürs Finanzamt schreiben zu lassen. Ich habe dem vom Finanzamt auch gesagt das mir das egal ist ob mein Name erwähnt wird ich steh zu dem was ich vermute. Am Samstag bekomm ich noch ein paar Pachtvertägevon den barzahlern und schicke das dann alles ein.

michaela1958  22.06.2016, 08:22
@Ladykracher81

..Wenn du namentlich keine Bedenken hast ( dazu all meinen Respekt) und ggf eine Rechtschutz VS, dann frag ob sie diesen Prozess bezahlen, wenn du nämlich direkt eine Anzeige wegen Veruntreuung aufgibst.. 

Das klingt ja wie in einem Krimi. Der Vorstand kann nciht einfach Beiträge erhören wie er will, dass muss beschlossen werden und muss in der Niederschrift der Jahreshauptversammlung stehen. Wenn es dort nicht aufgeführt ist, gibt es keine Beitragserhöhung. Guck was sonst noch in der Satzung steht und gegen was der Vorstand so verstößt. Du musst den Vorstand handlungsunfähig machen. 

Kassenprüfungen müssen doch eigentlich jährlich durchgeführt werden. Wer sind die Kassenprüfer? Sind die auch Vorstandsmitglieder? Wenn ja, ist das nicht zulässig.

Ladykracher81 
Beitragsersteller
 22.06.2016, 08:12

Danke für die Antwort. Er schiebt seine Frau da rein wo er sie gerade braucht seit 7 Jahren haben wir keinen Kassenbestand mehr erfahren. Wo muss ich das denn melden wenn er gegen die Satzung verstößt. Die hat er allerdings auch 2013 geändert das hab ich vom regestriergericht erfahren.

greenhorn7890  22.06.2016, 08:44
@Ladykracher81

Einfach mal mit dem Anwalt sprechen was der dazu sagt.

PeterSchu  22.06.2016, 13:15
@Ladykracher81

"Die hat er allerdings auch 2013 geändert das hab ich vom regestriergericht erfahren."

Jedes Mitglied hat jederzeit das Recht auf Einsicht in die aktuelle Satzung. Und eine Satzung kann in er Regel nur durch die Mitgliederversammlung geändert werden.

Ich finde, alle Mitglieder sollten ein Exemplar der Satzung anfordern. Diesem Vorstand sollt man mal Feuer unterm Hintern machen.

Das ist in der Tat eine schwierige Situation, insbesondere dann, wenn der Vorstand bei Abstimmungen immer eine Mehrheit zusammenbringt, die euch alle überstimmt. Der Vorstand muß sich an die Vereinssatzung halten. Aber wenn er euch sozusagen mit einem Rausschmiss aus dem Verein (umgangssprachlich) "erpresst", ist die Durchsetzung der Satzung nahezu unmöglich.

Ich denke, ein Strafantrag könnte doch dazu führen, dass Ermittlungen aufgenommen werden. Dazu würde ich euch empfehlen, dass so viele Mitglieder wie möglich diesen Strafantrag gemeinsam stellen, also offiziell mit Namen und Anschrift als Strafantragsteller auftreten und ihn natürlich auch unterzeichnen. Den würde ich an eurer Stelle gleich an die zuständige Staatsanwaltschaft senden und eine Kopie an die Steuerfahndung. Je mehr Personen als Antragsteller auftreten, desto glaubwürdiger wird die Anzeige und desto größer ist die Chance, dass Ermittlungen aufgenommen werden.

Schildert in dem Strafantrag explizit alles, was ihr beobachtet habt, insbesondere die Barzahlungen. Natürlich hängen Ermittlungen nicht alleine von der Anzahl der Strafantragsteller ab, sondern hauptsächlich von den Beschuldigungen und euren Beweisen und Argumenten.

Eventuell solltet ihr einen Rechtsanwalt mit der Strafantragstellung beauftragen. Das kostet dann jedoch Geld. Sicherlich ist euer Verein Mitglied in einer Dachorganisation. Dort sitzen Juristen, die euch über das Vereinsrecht aufklären können und möglicherweise noch Ideen haben, was zu tun ist.

Viel Erfolg!

P.S. Mir ist die Situation eures Vereins nicht fremd. :-)

In dem man einen ,,Kassenwart" im Verein hat.

Der hat dann das alleinige Recht und die Pflicht alles zu Regeln und somit auch die Ar..karte wenn die Kasse nicht stimmt.

Die Rechte und Pflichten eines Kassenwartes,werden in der Vereinssatzung festgelegt.

Ähm, euer sogenannter ,,Verein" wie heist der, ,,Klein Chicago"?


Ladykracher81 
Beitragsersteller
 22.06.2016, 08:18

Wir sind da jetzt seit 10 Jahren und die älteren Mitglider sind zwischen 60 und 80 Jahren die möchten da nicht mehr weg

Ladykracher81 
Beitragsersteller
 22.06.2016, 08:07

Den haben wir ja leider nicht und das war auch Thema der Sitzung und das wurde auch alles abgelehnt.

ratatoesk  22.06.2016, 08:13
@Ladykracher81

Was sol denn, ,,leider nicht" bedeuten? Ist ja zum kugeln, der sogenannte Vorstand behandelt die Pächter wie Sklaven und ihr lasst es Euch gefallen!?

Pacht kündigen und fertig