Ist es strafbar offensichtlich vertrauliche Sprachnachrichten und Chatnachrichten weiter zu leiten?

3 Antworten

Das ist zwar ein Vertrauensbruch, aber strafrechtlich irrelevant.

Vertrauliche Inhalte von Bedeutung gibt es nicht in "Chats".

Auch Sprach- und Chatnachrichten fallen unter das Post- und Fernmeldegeheimnis. Das heißt, dass es strafbar ist, diese ohne das Einverständnis des anderen zu veröffentlichen; dieses Einverständnis bei vertraulichen Nachrichten zu erhalten, dürfte sich allerdings als schwierig heraus stellen.

müsste in dem Fall bewiesen werden dass jemand nicht damit einverstanden ist?

Oder das jemand einverstanden ist damit?

@Lisa20002

Es müsste bewiesen werden, dass jemand einverstanden ist. Liegt dieser Beweis nicht vor, geht man automatisch davon aus, dass das Einverständnis nicht vorliegt.

ja weil briefgeheimnis

greift das Briefgeheimnis auch da?

Ich dachte das regelt wenn jemand einen Brief bzw eine Nachricht liest die nicht an ihn gerichtet war. Verbietet dieses auch etwas weiter zu leiten?