Gibt es ein Urheberrecht auf Wörterbücher?

5 Antworten

Nein, ein Wörtebuch ist KEIN Allgemeingut. Durch die Arbeit der Zusammenstellung hat sich jemand das Urheberrecht erworben, Du darfst es nicht abschreiben und weiterverkaufen.

ich möchte ein Index erstellen, indem man sehr leicht Wörter findet. Also eine Software, wenn ich jetzt zB englisch-deutsch nehme, die ergebnisse kommen aus 3 unterschiedlichen Lexika. mache ich mich dann strafbar? wo soll ich denn sonst die richtige bedeutung her nehmen. theoretisch kann man das ja auch gar nicht kontrollieren, wenn ich es nicht wortwörtlich abschreibe

Urheberrechtsgesetz § 4 Sammelwerke und Datenbankwerke "(1) Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige Werke geschützt. (2) Datenbankwerk im Sinne dieses Gesetzes ist ein Sammelwerk, dessen Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind. Ein zur Schaffung des Datenbankwerkes oder zur Ermöglichung des Zugangs zu dessen Elementen verwendetes Computerprogramm (§ 69a) ist nicht Bestandteil des Datenbankwerkes."

Da sind wohl keine Zweifel mehr möglich an der Tatsache, dass ein Lexikon, ein Wörterbuch geschützt ist als Werk im Sinne des Gesetzes.

Denn selbst wenn das einzelne Teil eines Sammelwerkes, eines Datenbankwerkes selbst nicht geschützt ist als Werk (so wie ein einzelnes Wort und dessen Worterklärung), so kann dennoch die Auswahl und auch die Zusammenstellung der Wörter, der Daten geschützt sein ---

--- wenn sie Ergebnis einer schöpferischen Arbeit sind und nicht bloß per Zufallsprogramm zusammengestellt.

Wenn du das bezweifelst, dann mach es doch einfach selber: Erstelle ein eigenes Wörterbuch, anstatt das eines Anderen abzukupfern!

Oder kupfere es ab uns spare derweil für Anwaltskosten beider Seiten plus Gerichtskosten plus Schadensersatz nach § 97 ff. UrhG und packe ein paar Knastklamotten ein wegen

UrhG § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke "(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar." http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

Gruß aus Berlin, Gerd

aber ich hab doch noch gar nichts gemacht :S =)

trotzdem danke

Auf die " einzelnen Inhalte " nicht - aber auf das ganze Buch und dessen inhaltliche Gestaltung

Auch für Wörterbücher gilt das Urheberrecht, auch wenn die Worte Allgemeingut sind.

Nein es ist leider dennoch nicht frei. Da wir erst vor wenigen Jahren die Rechtschreibreform hatten, ist der Urheberrechtsanspruch gleich wieder neu mit aufgelegt worden.

es muss ja nicht nur deutsche rechtschreibung umfassen, kann ja auch fremdsprachen, fremdwörter lexikon etc sein??

abgesehen davon kann es ja nicht sein, dass Langenscheidt den Rechtsanspruch auf die neue deutsche Rechtschreibung bsitzt