Darf ich alte Postkarten neu drucken lassen?

5 Antworten

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Für das Drucken-Lassen gilt UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

Für das Verbreiten gilt UrhG § 17 Verbreitungsrecht:
"(1) Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen."

Für die Frage, ob deine Adressaten eine Öffentlichkeit darstellen, lies mal analog UrhG § 15 Absatz 3:

"(3) Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist."

Zum Ableben des Urhebers lies mein Posting in der Quelle von Albert768.

Gruß aus Berlin, Gerd

Hallo,

Das ist eine gute Frage, weil sie auch auf mich zutrifft. Also grundsätzlich sehe ich kein Problem, solange ich die Postkarten rein privat nutze und nicht verkaufe etc. Denn im zweiten Fall wäre das nicht mehr unbedenklich.

Also für das Verschicken und zum eigenen Verbrauch denk ich mir nichts dabei.

Allerdings gibt es tatsächlich gesetzliche Bestimmungen bezüglich Urheberrechte. Sogenannte "Schutzrechte" die bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gelten. Ich habe dazu ein Forum gefunden, wo ich gerade selber lese...Vielleicht hilft es dir auch...
http://www.juraforum.de/forum/t/urheberrecht-bei-historischen-postkarten.277726/

Liebe Grüße

Generell sollte man da immer ans Urheberrecht denken. Aber wenn Du es wirklich nur privat versendest..


Wenn du die ausschließlich für dich verwendest nachdem du sie neu gedruckt hast, ja da sehe ich kein Problem. 

Für Privat würde sich wohl keiner dran stören.