Gibt es ein Gesetz dass verbietet von der ex-frau die emails zu lesen?

13 Antworten

es ist das gleiche als wenn sie Briefe aus versehen offen herumliegen lässt. Niemand hat das zu lesen und es ist eine Verletzung des Briefgeheimnisses. Strafrechtlich wird das aber kaum relevant sein, weil sie auch etwas dazu beigetragen hat. Wenn Ihr allerdings anderen von dem Erzählt was da drin war könnte es richtig Ärger geben.

Es ist immer eine Sicherheitrisiko, wenn man sein mailkonto nicht schliesst. Ich möchte nicht wissen, wer noch das alles gelesen hat. Rechtlich wird es sehr schwer sein, dagegen anzugehen, denn sie hat ja selber schuld. Aber, wenn wir ehrlich sind, in so einer Situation, wer hätte sich das nicht angeguckt oder gelesen?

Nein. Da wird nichts geschehen. Sie war fahrläßig im Umgang mit ihren Daten. Sie kann keine Anzeige erstatten. Es geschah innerhalb der gemeinsamen Wohnung. Und da muss jeder selber schauen, wenn er eine Privatsphäre aufbauen und vor den anderen will.

Dein Vater darf aber die erhaltenen Informationen nicht weitergeben oder sonstwie verwerten.

Bald sind sie getrennt. Dann ist das sowieso alles Schnee von gestern. Befasst euch mit der Zukunft. Das lohnt sich.

phoenixsphinx  24.11.2010, 11:56

Auch in der Ehe und der gemeinsamen Wohnung hat ein jeder Recht auf seinen Persönlichkeits Schutz und den Schutz des Fernmeldegeheimnisses.

Auch wenn sie Vergessen hat sich Auszuloggen berechtigt ihn das nicht nach zu schauen. Er weis eer Verletzt ihre Rechte und tat dies auch absichtlich.

Außerdem darf sie als Ehefrau davon ausgehen das er ihre Rechte wahrt.

Außerdem wurden durch das Ansehen und eventuelle weiter tratschen auch die Rechte der Männer verletzt die die Mails schickten.

MrsGrapefruitx3 
Fragesteller
 24.11.2010, 12:04
@phoenixsphinx

Mein Dad hat es ja nicht weiter gelabert und Sie ging ja auch immer in seinen e-mail kasten als sie noch zusammen waren

PapaPapillon  24.11.2010, 13:43
@phoenixsphinx

Ach Quatsch! Informationen, die in der eigenen Wohnung sichtbar sind, haben nichts mit dem Fernmeldegesetz zu tun. Es wurden keine Rechte verletzt!

Da es wohl nicht ihr eigener Laptop ist, wie es sich anhört, könnt Ihr doch ungestraft dort rein schauen. Ist doch ihre eigene Schuld, wenn sie sich nicht ordnungsgemäß ausgeloggt hat.

FreeEagle  24.11.2010, 12:16

"Ist doch ihre eigene Schuld..." - wenn ich das schon lese...

Manch einer kapiert es nie, dass die eigenen Rechte oft dort aufhören, wo die des anderen beginnen...

da wuerde ich mir mal keine Sorgen machen, und der Paragraph mit der Freiheitsstrafe hat mit der Sachlage nun mal gar nichts zu tun, da geht es um Datenklau, Industriespionage, sich den Zugriff erhacken. Fremde Post legen, ob Internet oder Briefkasten, das verstoesst zwar schon gegen das Briefgeheimnis. Da koennte sie theoretisch Anzeige erstatten, da wird aber nie was bei rum kommen, das wird eh eingestellt das Verfahren. Da muesste sie die Sache selbst verfolgen, das kostet sehr viel Geld fuer sie.

Zumal sie hier ja quasi ihre Sachen offen rumliegen gelassen hat un dda kann es einer ja auch versehentlich lesen. Und das ist eh nicht verboten. Und ganz ehrlich, ich kenne kaum jemanden, der das in der Situation nicht legen wuerde. Ich habe das bei meinen Trennungen auch gemacht, weil ich einfach wissen musste, was Sache ist. War fuer mich einfach wichtig.

Deine Mutter war halt nur sauer und wollte das aeussern, das war es. Folgen wird das keine haben (ausser, dass sie halt sauer ist).