Mahnung per Mail (Mahngebühren) rechtens?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
denn Mahngebühren sollen ja schließlich nur Personalkosten sowie versandkosten von Postsendungen decken

Keine Personalkosten! Die Rechtsprechung erkennt wirklich nur die direkten Auslagen an, also Porto, Druckkosten etc. Personalkosten und der Aufwand für das Inkasso werden dem allgemeinen Geschäftsbetrieb zugeordnet und sind nicht einforderbar.

Für eine E-Mail-Mahnung entstehen keine direkten Kosten, daher dürfen auch keine Mahngebühren erhoben werden.

Dennoch ist eine Mahnung per E-Mail ebenso wirksam wie per Post, da keinerlei gesetzlichen Formerfordernisse bestehen.

Naja, es entstehen schon Kosten. Server-Kosten, Strom usw. Sagen wir mal einen oder zwei Cent pro Mail-Mahnung. Wenn man den ein oder anderen Cent also bezahlt und klar stellt, wie viel Mahngebühren man bezahlt hat, zieht man denen den Boden unter den Füßen weg. Es wäre sicherlich lustig, wie sie vor Gericht argumentieren würden, dass doch eMails teurer sind als diese paar Cents :-)

Für Mahnungen ist gesetzlich keine besondere Form vorgeschrieben. Also sind auch Mahnungen über Email, Fax, etc gültig!

Quelle: § 125 BGB

Was für eine "Leihgabe" soll das gewesen sein? Ein Kredit? Gibt es den wirklich? Ansonsten: Vorsicht! Es geistern ständig vireninfizierte Mahnungs-Mails mit gefälschtem Absender herum. Auf keinen Fall den Anhang öffnen, denn dann kann der PC sofort infiziert sein. Und diese "Rechnungs-Trojaner" sind z.Z.T. kaum noch vom System runterzukriegen, i.d.R. muss das Betriebssystem neu installiert werden.

Prinzipiell ist es ansonsten aber zulässig, Mahnungen per Mail zu schicken, auch wenn Banken das eigentlich eher nicht tun.

Natürlich sind per Email aufgestellte Mahngebühren vollkommen rechtens. übrigens: "Mahngebühren sollen ja schließlich nur Personalkosten sowie versandkosten von Postsendungen decken sofern ich es in erinnerung habe" - die Leute die deswegen arbeiten weil du im Verzug bist hätten halt gerne ihren Lohn!

die Leute die deswegen arbeiten weil du im Verzug bist hätten halt gerne ihren Lohn!

Solange unser oberstes Zivilgericht anderer Meinung ist, muss man das aber nicht bezahlen. Der Bundesgerichtshof hat die Verrechnung von Personalgebühren oder jede Form von Strafgebühren ausdrücklich verboten. So etwas muss in den üblichen Preisen eines Händlers bzw. hier in den Zinsen der Bank mit berücksichtigt werden. Es handelt sich um die reguläre Geschäftstätigkeit eines Kaufmanns, Mahnungen zu schreiben.

Man kann darüber denken, was man will, aber gegen die Urteile des BGH zu verstoßen, steht niemandem zu.

das kommt auf die hoehe drauf an eine rechtliche auskunft kann dir nur das gericht geben