Darf man eineEmail einfach an Dritte weiterleiten?
Hallo liebe Community,
kurz zur Einordnung: Auf meinem Nachbargrundstück wird gebaut. Dabei wurde eine auf meinem Grundstück stehende Hecke versehentlich gefällt.
Nun habe ich dem Inhaber des Gärtnereibetriebes eine Email gesendet, in der ich von ihm Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung (§ 823 I BGB) fordere. Diese hat er einfach an seinen Auftraggeber (unserem neuen Nachbarn) ohne meine Zustimmung weitergeleitet.
Ist das zulässig? Wenn nein, wo ist das gesetzlich normiert?
Ich möchte, dass der Schriftverkehr nur zwischen mir und dem Gärtnereibetrieb abläuft, mein Nachbar hat damit rein gar nichts zu tun. Gibt es da sonst irgendwelche Möglichkeiten? Ich denke, dass es da doch alleine schon wegen des Datenschutzes massive Probleme geben müsste.
Danke für jede hilfreiche Antwort und noch einen schönen Nachmittag!
7 Antworten
Nein, natürlich nicht. Keine Ahnung, warum hier alle denken, dass das erlaubt ist. Hat allerdings weniger mit dem Datenschutz zu tun, sondern mit dem Post- und Fernmeldegeheimnis. Dort heißt es in §206.1 StGB
(1) Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die dem Post- oder Fernmeldegeheimnis unterliegen und die ihm als Inhaber oder Beschäftigtem eines Unternehmens bekanntgeworden sind, das geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Du darfst nicht ohne Not größere E-Mail-Verteiler verwenden, und dann statt BCC To oder CC nehmen.
Einzelne Kontaktdaten weitergeben, in dem Fall an den Auftraggeber, eine Versicherung usw. ist natürlich ok.
Ja, ist es.
Er hat doch keine Schweigepflicht.
Naja, er gibt dann aber meine personenbezogenen Daten weiter, ohne dass dafür ein besonderer Grund vorliegt, der das erlauben würde.
Eine E-Mail ist wie ein Brief.
Darfst du einen Brief, den du bekommen hast einer anderen Person zeigen? Wohl ja.
Außerdem wird der Gärtnerreibetrieb sogar ein berechtigtes Interesse daran haben, die E-Mail weiter zu leiten, schließlich wird der Gärtner die Hecke auf Anweisung des Nachbarn gefällt haben.
Woher weißt du denn, welchen Auftrag der Gärtner genau hatte?
Du hast grundsätzlich auch einen Anspruch gegen den Auftraggeber, deinem Nachbarn, entsprechend geht ihn die ganze Sache etwas an und der Gärtner darf die Infos weiter geben.
Hast du die Mail offiziell an eine Webseite gesendet. Ich gehe mal davon aus das die Firma dann eine entsprechenden Vermerk in den AGB hat?
Danke für den Tipp! Ich habe die Email-Adresse von der offiziellen Website, werde gleich mal die AGB durchgehen.
Mein Nachbar hat ihm nicht den Auftrag erteilt, meine Hecke zu fällen. Die haben einfach die Grundstücksgrenze übersehen und dachten, die gehört zum Nachbargrundstück. Deswegen möchte ich ja auch, dass er da rausgehalten wird und in Zukunft der Schriftverkehr unter uns bleibt.