Gibt es eig. Eine Strafe für den Verkauf von falschen Drogen (nur aus Neugierde )?

7 Antworten

Das ist strafrechtlich gesehen ein Betrug. Dass das Geschäft sittenwidrig ist und die erworbene Ware illegal, ist bei der rechtlichen Bewertung pupsegal. Der Verkäufer macht sich trotzdem genau so strafbar. Der Käufer wegen versuchten Erwerbs illegaler Betäubungsmittel allerdings auch.

Ja, siehe § 29 BtMG VI.

Hab das schon mit normalen Pfefferminz Blättern gemacht & bekam keine Strafe da es seine eigene Dummheit War und er schließlich nicht zur Polizei gehen konnte, weil er sonst dran währe. Mehl kann man auch 1 Gramm Mehl für 70€ verkaufen aber Dann droht die Gefahr erschossen zu werden. Da die konsumierenden Da keine Grenzen kennen... LG fronswase♥

Ja ist strafbar