Selbstschädigung Paragraf?

4 Antworten

Wie Meandor schon richtig gesagt hat, ist grundsätzlich alles erlaubt was nicht verboten ist. Dies ergibt sich aus Art. 103 II GG und § 1 StGB. Das Gesetzlichkeitsprinzip: "nullum crimen, nulla poena sine lege", ist eines der wichtigsten Grundsätze im Strafrecht.

In diesem speziellen Fall kann man es sich, aber auch aus einem anderen Gesetz erschließen. So heißt es beispielsweise im § 223 I StGB "Wer eine andere Person [...]". Also wird die Selbstverletzung hier nicht umfasst, es würde sich dann ja nicht um eine andere Person handeln.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

In einer Demokratie gilt: Was nicht verboten ist, ist erlaubt.

Es gibt kein Verbot der Selbstverletzung, daher ist es erlaubt.

Es ist Artikel 2 grundgesetz.

  1. Der Besitz ist verboten
  2. ohne Besitz kein Konsum
  1. Es geht nicht nur um Drogen ich will allgemein den Paragraf wissen
  2. Da bist du falsch informiert denn man kann Konsumieren ohne zu Besitzen denn es ist rechtlich angesehen dass man zb. den Joint nicht besitzt wenn man einmal zieht und dann zurückgibt
@skyz1
  1. Den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum ?? nachlesen
  2. Es gibt kein Gesetz für Sachen die erlaubt sind
@skyz1

Einen Paragraphen, der den Konsum ausdrücklich erlaubt, gibt es nicht, aber auch keinen, der diesen ausdrücklich unter Strafe stellt. Daraus kannst du den Schluss ziehen, dass der Konsum legal ist - denn ohne Strafgesetz keine Straftat.

@topbaugutachter

Zum glück ist die Justiz in dem Fall nicht so engstirnig wie du

@skyz1

Wofür brauchst du denn Paragraphen? Aus Neugier oder wird das ein Schulvortrag oä?

@topbaugutachter

Konsum ist legal, nur wenn man sagt man hat konsumieren, kann jemand trotzdem nicht beweisen das er es besessen hat. Also wird man dagegen auch nicht bestraft.

@Droitteur

So ein Misch aus beiden wir haben in der Schule halt den Konsum und da wird auch über den Verbot von Alkoholkonsum geredet, und da habe ich halt gedacht dass ein Alkoholkonsum ja nicht illegal werden kann wegen dieser “Selbstschädigung“

@skyz1

Auch Selbstschädigung könnte theoretisch kriminalisiert werden; unter anderen Gesetzen und anderen Ansichten.

Ich hätte dir nur Paragraphen nachgeschossen, wenn du sie gewollte hättest, aber davon hat dir inzwischen ein anderer ja bereits gegeben^^ Zusätzlich könntest du noch den Paragraphen zitieren, der den Besitz unter Strafe stellt, oder generell den Abschnitt im Betäubungsmittelgesetz, aus dem sich die Strafvorschriften ergeben. Daraus, dass alles mögliche, nicht aber der Konsum, darin genannt wird, lässt sich dann der Umkehrschluss ziehen, dass Konsum eben straffrei ist.

@skyz1

Interessant ist vllt auch noch der Aspekt, dass es zwar strafrechtlich gut ausgehen mag, aber man Probleme mit der Fahrerlaubnis bekommen kann. Diese "freiwillige Selbstschädigung" wird also keineswegs konsequent verteidigt von unserer Rechtsordnung.

Man kann konsumieren ohne es zu besitzen.

@ggRoy

Korrekt, bei Cannabis z.b durch zupusten des Rauches (Headshot) oder sich in einem geschlossen Raum mit dem Rauch aufhalten Hot-Box.