Rundfunkbeitrag für 2. Wohnsitz bei Eltern
Ich lebe mit meiner Freundin und unserem Kind zusammen in einer Wohnung, in der wir beide den erst Wohnsitz gemeldet haben. Mein Zweitwohnsitz ist bei meinen Eltern. Nun die frage:Muss ich auch einen Beitrag für den Zweitwohnsitz entrichten oder reicht es wenn meine Eltern dies für diesen Haushalt tun?
4 Antworten
Entscheidend ist nicht der Haushalt, sondern die Wohnung. Das kann man nicht immer gleichsetzen. Wenn du also deinen 2. Wohnsitz in der Wohnung deiner Eltern hast, dann reicht es, wenn diese den Rundfunkbeitrag für diese Wohnung bezahlen. Solltest du aber z. B. deinen 2. Wohnsitz zwar im Haus deiner Eltern haben, aber dort in einer eigenen Wohnung, so müsstest du für diese Wohnung gesondert zahlen.
Seit 1. Januar muss pro Wohnung bezahlt werden. Wenn deine Eltern schon bezahlen, reicht das.
Ein Haushalt eine Gebühr. Bei Deinen Eltern ist es kein Haushla sondern nur eine Meldeadresse also kein Haushalt.
Gruß
Theo
nein brauchst du nicht