Rundfunkbeitrag für 2. Wohnsitz bei Eltern

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Entscheidend ist nicht der Haushalt, sondern die Wohnung. Das kann man nicht immer gleichsetzen. Wenn du also deinen 2. Wohnsitz in der Wohnung deiner Eltern hast, dann reicht es, wenn diese den Rundfunkbeitrag für diese Wohnung bezahlen. Solltest du aber z. B. deinen 2. Wohnsitz zwar im Haus deiner Eltern haben, aber dort in einer eigenen Wohnung, so müsstest du für diese Wohnung gesondert zahlen.

Seit 1. Januar muss pro Wohnung bezahlt werden. Wenn deine Eltern schon bezahlen, reicht das.

Ein Haushalt eine Gebühr. Bei Deinen Eltern ist es kein Haushla sondern nur eine Meldeadresse also kein Haushalt.

Gruß

Theo

nein brauchst du nicht